Bauleitplanung der Gemeinde Niedernhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/2020/1 „Im Autal“ - 6. Änderung
Aufstellungsbeschluss & Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen hat in ihrer Sitzung am 29.10.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/2020/1 „Im Autal“ in Niedernhausen gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ferner hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen in ihrer Sitzung am 02.09.2026 den Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 87/14 und 87/15 und hat eine Größe von rund 4.200 qm und liegt in zentraler Lage von Niedernhausen, südwestlich der Idsteiner Straße. Mit der 5. Änderung wurde auf aktuelle Nutzungserfordernisse, d.h. die Neubebauung des Grundstücks Idsteiner Straße 25, reagiert. Im Grundsatz bleibt dies auch mit der 6. Änderung Gegenstand der Änderungsplanung.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist im Hinblick auf die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und den Hinweisen eigenständig und vollständig. Sie ersetzt für den Änderungsbereich die frühere Planversion. Die restlichen Bereiche der rechtskräftigen Planungen bleiben somit von der Änderung unberührt.
Da durch die 6. Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der 5. Änderungsplanung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet. Darüber hinaus bestehen weder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter noch darauf, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Das Verfahren konzentriert sich somit auf die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit der Begründung sowie allen erforderlichen Anlagen und Gutachten im Internet veröffentlicht und es wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt in der Zeit vom
Montag, den 28.09.2026 bis einschließlich Freitag, den 30.10.2026.
Die Unterlagen können in dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Niedernhausen, Erdgeschoss, Zimmer 020, Wilrijkplatz, 65527 Niedernhausen, während der Dienststunden –Montag bis Freitag von 9:00h bis 12:00h, Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30h bis 15:00h und Mittwoch von 14:30h bis 18:30h eingesehen werden. In dem o.g. Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen auch telefonisch oder via E-Mail Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Ausdrücklich wird auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.niedernhausen.de/bauen-planen-wohnen/bebauungsplaene-bauleitplanverfahren/ oder der Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen der Planung, hingewiesen.
Die Abgrenzung des Bebauungsplans ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Niedernhausen, den 24. September 2026
Maier-Frutig
Bürgermeisterin

