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Bürgerentscheid Windkraft

Bürgerentscheid zum Thema Windkraft am 8. Oktober 2023


Kaum ein Thema beschäftigt uns in Politik und Gesellschaft im Moment so sehr wie Energieversorgung und alternative Energien. Besonders der Bau von Windkraftanlagen sorgt in unserer Region für Gesprächsstoff. Wie schon mehrfach berichtet, beabsichtigt die Gemeinde Niedernhausen, am 8. Oktober 2023 zeitgleich mit der hessischen Landtagswahl einen Bürgerentscheid zum Thema durchzuführen. Die Niedernhausener Bürgerinnen und Bürger sollen mit ihrer Entscheidung die Weichen dafür stellen, ob in der Gemeinde in Zukunft Windkraftanlagen errichtet werden könnten.

Die Fragestellung, über die Sie abstimmen können, lautet auf Beschluss der Gemeindevertretung wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete auf den gemeindeeignen Waldflächen errichtet werden?“



Windkraft-Vorrangflächen

Es gibt in Niedernhausen vier ausgewiesene so genannte Vorrangflächen, auf drei davon könnte der Bau von Windkraftanlagen realisiert werden.

Am 12. und 13. Mai nahmen über 150 interessierte Niedernhausenerinnen und Niedernhausener an drei Ortsbegehungen der Windkraft-Vorrangflächen in unserer Gemeinde teil. Vertreter der Gemeinde und von HessenForst erläuterten die Lage, Besitzverhältnisse und naturräumlichen Gegebenheiten der verschiedenen Flächen. Seitens der Teilnehmenden wurden viele interessante Fragen gestellt. Befürworter und Gegner von Windkraftanlagen nutzten die Gelegenheit zu lebhaftem Austausch.

Wir haben für Sie im Folgenden einige der am häufigsten diskutierten Punkte zusammengefasst.

Die Lagepläne und Flächensteckbriefe der Vorrangflächen stehen zum Download für Sie zur Verfügung.

Karte der Windkraftvorranggebiete in Niedernhausen


Ist der Bau von Windkraftanlagen in Niedernhausen beschlossene Sache?

Nein! Im geplanten Bürgerentscheid am 8. Oktober sollen die Wahlberechtigten in Niedernhausen grundsätzlich entscheiden, ob die Gemeinde die Planung von konkreten Projekten zur Entwicklung von Windkraftanlagen beginnen soll oder nicht. Die Entscheidung liegt also bei Ihnen als Wählerinnen und Wähler!

Wer hat entschieden, dass bestimmte Flächen Windkraft-Vorrangfläche geworden sind?

Alle Bundesländer sind aufgerufen, bis zu 2% ihrer Fläche als Windkraft-Vorrangfläche auszuweisen. Welche Flächen das sind, wurde im Detail auf der Ebene der Regionalplanung entschieden, für uns in Niedernhausen ist der Regionalplan Südhessen, Teilplan erneuerbare Energien, maßgebend.

Gibt es bestimmte Vorschriften und Richtlinien für die Einrichtung von Windkraft-Vorrangflächen?

Windkraft-Vorrangflächen unterliegen strengen Kriterien. Besonders wichtig ist, dass sie einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten einhalten. Sie müssen eine gewisse berechnete Mindest-Windgeschwindigkeit aufweisen und dürfen z. B. nicht in der Kernzone von Wasserschutzgebieten oder in Naturschutzgebieten liegen. Außerhalb der genau gekennzeichneten Vorrangflächen ist der Bau von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 m unzulässig.

Ist schon klar, wo genau auf den Vorrangflächen Windkraftanlagen stehen würden?

Nein, das würde konkret im Genehmigungsverfahren geklärt. Die schematische Darstellung auf den Lageplänen, welche die Gemeinde auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt, ist ein reines Beispiel und kein konkreter Plan. Mit der Darstellung wird nur eine grobe Abschätzung ermöglicht, wie viele Anlagen in etwa im jeweiligen Vorranggebiet möglich wären. Es werden dabei keine konkreten Standorte vorgegeben.

Werden die Anlagen auf Kahlschlagflächen entstehen oder muss dafür Wald gerodet werden? Wenn ja, wieviel?

Ob Windkraftanlagen innerhalb der Vorrangflächen ausschließlich auf Kahlschlagflächen gebaut werden könnten, kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Dies würde sich im Planungs- und Genehmigungsverfahren entscheiden. Zum Thema evtl. notwendiger Baumfällungen siehe auch weiter unten „Gibt es Auswirkungen auf die Waldwege durch Bau von Zuwegungen und die Befahrung mit schweren Baufahrzeugen?“

Wie groß können Windkraftanlagen werden, wieviel Fläche wird verbraucht und wird beim Bau Boden versiegelt?

Das ist pauschal schwer zu sagen und kommt auf den individuellen Standort und den Typ der Anlage an. Die durchschnittliche Windkraftanlage hatte Stand 2021 eine Höhe von 206 Metern bei einem Rotordurchmesser von 137 Metern (Quelle: Bundesverband Windenergie). Es gibt mittlerweile auch höhere Anlagen. Im Zweifel sollte davon ausgegangen werden, dass solche auch errichtet würden, da der Ertrag pro Windrad größer ist. Bei der Annäherung an das Thema ist die Gemeinde von Anlagen mit einer Höhe von ca. 230 m bei einem Rotordurchmesser von ca. 150 m ausgegangen.

Beim Bau von Windkraftanlagen wird auch Boden versiegelt. Allerdings können die nur zur Installation der Anlagen benötigten Versiegelungen zurückgebaut werden. Eine dauerhafte Versiegelung erfolgt im Bereich des Anlagenfundaments.

Würde der Bau von Windkraftanlagen Auswirkungen auf das Trinkwasser in meinem Wohnort haben?

Beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen besteht ein geringes Risiko, dass Schadstoffe in das Trinkwasser gelangen. Ob Trinkwasservorkommen durch die Entwicklung eines Windkraft-Standortes gefährdet sein könnten, muss vor der Genehmigung durch Fachgutachten geklärt werden. Entwickler und Betreiber von Windkraftanlagen unterliegen sehr strengen Auflagen, um negative Auswirkungen auf das Trinkwasser zu verhindern. Sie müssen – besonders auch beim Bau der Anlagen – besondere Vorkehrungen treffen, um den Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser zu verhindern.  

Gibt es Auswirkungen auf die Waldwege durch Bau von Zuwegung und die Befahrung mit schweren Baufahrzeugen?

Sollten auf den Vorrangflächen tatsächlich Windkraftanlagen gebaut werden, müssten die meisten bestehenden Waldwege nur verbreitert werden.  Von ihrem Aufbau her sind die Wirtschaftswege im Wald aber bereits auf Forstfahrzeuge ausgelegt, die in ihrer Achslast den Baufahrzeugen entsprechen, die beim Bau von Windkraftanlagen zum Einsatz kommen. Es ist damit zu rechnen, dass in engeren Kurven oder Abzweigungen Bäume gefällt werden müssen, um die notwendige Durchfahrbreite zu gewährleisten.

Zwei der drei Vorrangflächen sind nur zum Teil im Besitz der Gemeinde Niedernhausen. Können Miteigentümer-Kommunen über Niedernhausen hinweg im Alleingang dort Windkraftanlagen entwickeln?

Das wäre theoretisch denkbar, allerdings haben die Städte Idstein und Eppstein als große Flächeneigentümer bereits bekundet, dass sie in Niedernhausen keine Entwicklung von Windkraftanlagen gegen das Votum der Gemeinde Niedernhausen vorantreiben werden.  

Könnten durch die Entwicklung von Windkraftanlagen die Vorkommen bedrohter Tiere und Pflanzen bedroht werden?

Ob eine solche Situation vorliegt, muss vor der Baugenehmigung für Windkraftanlagen durch den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes entsprechende Fachgutachten genau geklärt werden.