Bildmaterial für neue Website der Gemeinde Niedernhausen

Baugebiet Farnwiese

Das Baugebiet

Das Baugebiet Farnwiese ist das größte Baugebiet der Gemeinde Niedernhausen seit Jahrzehnten. Insgesamt rund 800 Menschen werden hier in den kommenden Jahren ein Zuhause finden. Das Entwicklungsziel für das Plangebiet beinhaltet eine lockere und offene Bebauung, die neben Geschosswohnungsbau auch Flächen für Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser beinhaltet. „Hochhäuser“ soll es in der Farnwiese nicht geben. Vielmehr soll sich das Gebiet mit seiner Bebauung gut in die kleinstädtische Struktur Niedernhausens einfügen, weswegen Geschosszahl und Höhe der Gebäude begrenzt wurden.

Luftaufnahme der künftigen Baugebietes
Über 800 Personen sollen hier in den nächsten Jahren ein Zuhause finden.


Vergabe von Grundstücken beginnt!

Mittlerweile ist die Erschließung des Baugebiets Farnwiese weitestgehend abgeschlossen. Dies bedeutet, dass alle nötigen Leitungen, Kanalanschlüsse und Baustraßen eingerichtet sind. Auch die Arbeiten zur Herstellung der Abwasserkanäle und des dazugehörigen Rückhaltebeckens sind abgeschlossen. Als nächstes muss überschüssige Erde (z. B. Aushub aus dem Straßenbau) abgefahren werden, damit im nächsten Schritt die Grenzpunkte der einzelnen Grundstücke gesetzt werden können.

Möchten Sie ein Grundstück in der Farnwiese erwerben? Der Großteil der Grundstücke in der Farnwiese befindet sich in Privateigentum. Allerdings vergibt die Gemeinde Niedernhausen rund 9.000 Quadratmeter Bauland selbst und veräußert acht gemeindeeigene Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern anhand eines von der Gemeindevertretung beschlossenen Punkte-Systems („Einheimischen-Modell“) über eine Online-Vergabeplattform.

Diese acht Wohnbaugrundstücke (EFH/DH) werden zum Preis von 360,00 Euro pro Quadratmeter verkauft. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig. Dies bedeutet, dass die Erschließungskosten (Straßenbeiträge, Kanal- und Wasserbeiträge) sowie Hausanschlusskosten (Kanal und Wasser) ebenso wie die Erstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem Käufer durch Bescheid endabgerechnet werden. Die Höhe dieser Kosten kann noch nicht genau abgeschätzt werden.

Die Online-Plattform für Bewerbungen um ein Grundstück ist vom 22.10.24 um 09:00 Uhr bis zum 20.11.24 um 23:59 freigeschaltet. 


Bitte sehen Sie nach Abgabe einer Bewerbung zunächst von Rückfragen ab, diese können seitens der Gemeindeverwaltung nicht bearbeitet werden.

Zur Abgabe einer Online-Bewerbung benötigen Sie folgende zusätzlichen Unterlagen, die mit der Bewerbung hochgeladen werden müssen:

 

  • Steuerbescheid (Frage 6 – Einkommensobergrenze)
  • Optional: Nachweis einer Schwangerschaft (Frage 7 – Familien mit Kindern)
  • Bestätigung über ehrenamtliche Tätigkeit mit Ortsbezug o. ä. (Frage 9 – Ehrenamt)