Bekanntmachung über die Auslegung des Jagdkatasters sowie über die Einberufung einer Jagdgenossenschaftsversammlung
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Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Niedernhausen, Ortsteil Niederseelbach, lädt die Jagd-genossen zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Montag, 01.06.2026, um 19.00 Uhr, in die Gute Stube der Lenzenberghalle, Neugasse 12 a, 65527 Niedernhausen ein.
T a g e s o r d n u n g
- Begrüßung durch den Jagdvorstand und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der bejagbaren Flächen gem. §2 Absatz 2 der Genossenschaftssatzung
- Mitteilungen des Jagdvorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Jagdvorstandes
- Wahl der Kassenprüfer*innen
- Verwendung Jagdpachterlös
- Ergebnis Revierbegehung
- Satzungsänderung
- Verschiedenes
Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 18.05. bis einschließlich 01.06.2026 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Niedernhausen, Wilrijkplatz, Wilrijkplatz, Zimmer 003, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wer das Jagdkataster für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist (§ 8 Genossenschaftssatzung).
Niedernhausen, den 13.05.2026
Der Jagdvorstand
Harald Koch
