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Energie

Neuerungen bei Solarförderung von Gemeinde und Bund

Ab dem 26. September 2023 besteht die Möglichkeit, sich für Fördermittel des Bundes für Photovoltaikanlagen, Solarspeicher und die so genannte „Wallbox“ zu bewerben. Daneben besteht weiterhin das gemeindliche Förderprogramm. Allerdings müssen sich Interessierte dann für eines der beiden Förderprogramme entscheiden, weil das Bundesprogramm keine Kumulation zulässt. Da das Bundesprogramm deutlich höhere Fördersätze bereithält, empfehlen wir, sich auf das Bundesprogramm zu bewerben. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der KfW.

Mit dem 20. September 2023 treten bei der Gemeinde Niedernhausen neue Richtlinien für das Solarförderprogramm in Kraft. Alle, für die das Bundesprogramm nicht in Frage kommt, haben nach wie vor die Möglichkeit, einen Förderantrag bei der Gemeinde zu stellen. Hier ergeben sich die folgenden Neuerungen:

Anträge zur Förderung von Stecker-Solaranlagen („Balkon-Kraftwerken“) mussten bisher – wie alle anderen geförderten Maßnahmen – vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, d. h. bevor ein verbindlicher Auftrag an eine Firma vergeben oder ein Kauf getätigt wird. Diese Regelung ist ab sofort – nur für Stecker-Solaranlagen – geändert: Jetzt darf der Beginn der Maßnahme bis zu einem Jahr vor Eingang des Antrags liegen. Es können also der Antrag und die notwendigen Unterlagen (Rechnungskopien und Zahlungsnachweis) zusammen eingereicht werden. Zur Vereinfachung wird die Antragstellung in elektronischer Form (per E-Mail mit angehängter PDf) bevorzugt.

Es werden auch Photovoltaikanlagen gefördert, die im Rahmen von Mietkaufmodellen finanziert werden: Mietkaufmodelle sehen in der Regel 20-jährige Monatszahlungen vor, so dass bisher keine abschließende Rechnung eingereicht werden konnte. Hier wurde in die neuen Förderrichtlinien jetzt eine praxistaugliche Lösung eingefügt.

Die Frist für die Einreichung der notwendigen Unterlagen nach Antragstellung wird generell auf 18 Monate verlängert. Bisher hatten viele Antragstellende wegen Verzögerungen bei der Materiallieferung und Überlastung der Installationsbetriebe Mühe, die alte Jahresfrist einzuhalten.

Gefördert werden nach wie vor auch folgende Maßnahmen:

  • Ergänzung von bestehenden Photovoltaikanlagen um Stromspeicher
  • Umstellung von bestehenden Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung auf Eigenverbrauch (z. B. wenn die 20-jährige Einspeisevergütung ausläuft)

 

Aufgrund der neuen Regelungen ergaben sich je nach Fördermaßnahme unterschiedliche Dokumente, die für die Zuschussbewilligung eingereicht werden müssen. Damit die Antragstellenden hier nicht den Überblick verlieren, sind die notwendigen Dokumente für die unterschiedlichen Maßnahmen nochmals übersichtlich als Anlage zur Förderrichtlinie dargestellt.

Weitere Informationen und alle Dokumente zum Download finden Sie auf der Webseite der Gemeinde. Rückfragen beantwortet der Umweltbeauftragte Martin Stappel unter Tel. 06127 903-129.