Vorneweg: Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme, d. h. vor Auftragsvergabe an eine Firma bzw. Kauf einer Anlage, gestellt und die Eingangsbestätigung der Gemeinde muss abgewartet werden (Ausnahme: Stecker-Solaranlagen). Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Deshalb müssen folgende Schritte in der folgenden Reihenfolge eingehalten werden, um einen Zuschuss zu erhalten zu können:
1. Stellen des Förderantrags
2. Abwarten der Eingangsbestätigung für den Antrag durch die Gemeinde – diese Eingangsbestätigung enthält auch die Freigabe für den Maßnahmenbeginn (Beauftragung/Kauf)
3. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung: Beauftragung einer Firma bzw. Kauf der Anlage
Die Gemeinde Niedernhausen fördert aufgrund von Beschlüssen der Gemeindevertretung und einer entsprechenden Förder-Richtlinie zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen:
- Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarstromanlagen und Solarstrom-Speicher
- Stecker-Solaranlagen (Balkonmodule)
- Ladestationen und Wallboxen für E-Fahrzeuge in privatem Wohneigentum, wenn es dort eine Solarstromanlage mit Speicher gibt