Intakte schützenswerte Natur um Niedernhausen

Fördermöglichkeiten

Vorneweg: Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme, d. h. vor Auftragsvergabe an eine Firma bzw. Kauf einer Anlage, gestellt und die Eingangsbestätigung der Gemeinde muss abgewartet werden (Ausnahme: Stecker-Solaranlagen). Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Deshalb müssen folgende Schritte in der folgenden Reihenfolge eingehalten werden, um einen Zuschuss zu erhalten zu können:

1. Stellen des Förderantrags

2. Abwarten der Eingangsbestätigung für den Antrag durch die Gemeinde – diese Eingangsbestätigung enthält auch die Freigabe für den Maßnahmenbeginn (Beauftragung/Kauf)

3. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung: Beauftragung einer Firma bzw. Kauf der Anlage

Die Gemeinde Niedernhausen fördert aufgrund von Beschlüssen der Gemeindevertretung und einer entsprechenden Förder-Richtlinie zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen:

  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Solarstromanlagen und Solarstrom-Speicher
  • Stecker-Solaranlagen (Balkonmodule) 
  • Ladestationen und Wallboxen für E-Fahrzeuge in privatem Wohneigentum, wenn es dort eine Solarstromanlage mit Speicher gibt

Unterlagen

Sie möchten eine Förderung für eine Photovoltaikanlage, einen Solarspeicher und eine Wallbox beantragen?


Hierfür kommen prinzipell das Förderprogramm der Gemeinde Niedernhausen und ein Förderprogramm des Bundes in Frage. Allerdings müssen Sie sich für eines der beiden Programme entscheiden, weil das Bundesprogramm keine Kumulation zulässt. Da das Bundesprogramm (ab 26. September 2023) deutlich höhere Fördersätze beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, dieses Programm zu nutzen.


Wenn das Bundesprogramm für Sie nicht in Frage komme, können Sie gerne einen Antrag bei der Gemeinde stellen.

Ansprechperson

Keine Mitarbeitende gefunden.

Bei den genannten Fördermöglichkeiten sind aufgrund neuer Beschlüsse oder Gesetzesänderungen jederzeit Änderungen möglich. Bitte fragen Sie in jedem Fall den aktuellen Stand des Förderprogramms bei der zuständigen Stelle ab, bevor Sie einen Auftrag vergeben oder eine Investition tätigen. Häufig müssen Förderanträge vor Maßnahmebeginn (Auftragsvergabe) gestellt werden.

Eine gute, kompakte und aktuelle Übersicht über die Fördermöglichkeiten liefert die Broschüre des Kompetenzzentrums Erneuerbare Energien mit dem Titel „Durchblick durch den Förderdschungel“.

Folgende Internetseiten können Ihnen bei Fragen zur Förderung weiterhelfen: