Intakte schützenswerte Natur um Niedernhausen

Wasser & Abwasser

Niedernhausen bezieht Trinkwasser zu 100 % aus eigenen Brunnen und verfügt über eine ausgezeichnete Trinkwasser-Qualität, die von den Gemeindewerken Niedernhausen sichergestellt und vom Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises überwacht wird.

Trinkwasser

  • Woher stammt unser Wasser?

    Niedernhausen bezieht sein Trinkwasser zu 100 % aus eigenen Brunnen im Gebiet der Gemeinde Niedernhausen:

    • aus dem Bereich „Farnwiese“ mit 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II und IV)
    • aus dem Bereich „Hirschborn“ mit 1 Tiefbrunnen (Brunnen III)
    • aus dem Bereich Oberjosbach mit 2 Tiefbrunnen (Brunnen I und II)

    Für Notfälle stehen noch entsprechende Notbrunnen zur Verfügung.

  • Wie hoch ist unsere Trinkwasserqualität?

    Niedernhausen verfügt über eine ausgezeichnete Trinkwasser-Qualität, die von den Gemeindewerken Niedernhausen sichergestellt und vom Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises überwacht wird.

    Bedingt durch die gute Wasserqualität ist dann in der Regel auch eine weitere Wasseraufbereitung im Haushalt unnötig.

    Ergebnisse der Wasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung für:

    Bitte beachten Sie, dass diese Ergebnisse nicht exakt die Zusammensetzung des Trinkwassers an Ihrem Wasserhahn widerspiegeln müssen. Da das Trinkwasser in Niedernhausen in einem Ringleitungssystem an Ihre Zapfstelle geführt wird, erhalten Sie ein Mischwasser, das zudem noch durch Ihre Hausinstallation beeinflusst sein kann.

  • Welchen Härtegrad hat das Trinkwasser?

    Das Trinkwasser in Niedernhausen weist einen Härtegrade zwischen 6 und 7 Grad deutscher Härte (°dH) auf. Somit liegt das Trinkwasser in ganz Niedernhausen im Härtebereich "weich". Dies ist wesentlich z. B. für die Dosierung beim Wäschewaschen.

  • Was kostet Trinkwasser in Niedernhausen?

    Die Wassergebühr beträgt netto 3,14 EUR/m³ zzgl. Zählermiete (abhängig von der Größe des Wasserzählers) und 7 % Mehrwertsteuer ab 01.01.2021.


Abwasser

Die Abwassergebühr setzt sich zusammen aus

  • der Schmutzwassergebühr (berechnet nach dem Trinkwasserverbrauch)
  • und der Niederschlagswassergebühr (berechnet nach der versiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlag in die öffentliche Kanalisation gelangt)
  • Wie errechnet sich die Abwassergebühr?

    Die versiegelte Fläche wurde im Jahr 2004 auf allen Grundstücken per Luftbild aufgenommen und als Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abgestimmt.

    Wenn Sie jetzt auf Ihrem Grundstück Veränderungen vornehmen, die die versiegelte Grundstücksfläche verändern (z. B. Flächenent- oder -versiegelung, Regenwassernutzung über eine Zisterne etc.), ändert sich auch die Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr und damit für die gesamte Abwassergebühr.

    Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühren

  • Wie hoch sind die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswassergebühren?


    Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,38 EUR/m³ Wasserbezug und die Niederschlagswassergebühr ist auf 0,78 EUR/m² versiegelter Fläche festgesetzt; beide Gebührensätze gelten ab 01.01.2021.

  • Was ist bei der Planung von Flächenentsiegelung zu beachten?

    Die Entsiegelung von Flächen auf Ihrem Grundstück bietet verschiedene Vorteile:

    • ökologisch: Entsiegelte Flächen ermöglichen wieder eine naturgemäße Versickerung des Niederschlags - dadurch werden die natürlichen Bodenfunktionen erhalten, der Grundwasserkörper wird immer wieder erneuert und der Oberflächenabfluss abgemildert. Wenn in größerem Umfang in Niedernhausen Flächen entsiegelt werden, kann dies auch die Hochwassergefahr abmildern.
    • finanziell: Entsiegelte Flächen tragen nicht zur Niederschlagswassergebühr bei, da das Wasser ja natürlich versickert. Wenn Sie der Gemeinde neue (teil-)entsiegelte Flächen melden, vermindert sich damit die „Niederschlagswassergebühr“ um 0,78 EUR pro Quadratmeter komplett entsiegelte Fläche und Jahr. Bei teilentsiegelten Flächen (z. B. Rasengittersteine statt vorher voll versiegelte Fläche) verringert sich die Gebühr anteilig. 

    Bitte beachten Sie, dass der maßgebende Faktor der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist. Nur versiegelte Flächen, die zur Kanalisation hin entwässern, werden bei der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Wenn Niederschlag von versiegelten Flächen abfließt und dann seitlich im Boden versickert, finden diese Flächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr keine Berücksichtigung.

    Wenn Sie beabsichtigen, auf Ihrem Grundstück Flächen zu entsiegeln, berücksichtigen Sie bitte, dass in Niedernhausen in der Regel Böden anstehen, die den Niederschlag nur langsam versickern lassen. Dies sollte bei der Größe von Versickerungsmulden berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, vorab die Versickerungsfähigkeit des Bodens in einem entsprechenden Versuch zu prüfen. Nähere Informationen zur Flächenentsiegelung und Regenwasserversickerung sind bei dem Umweltbeauftragten der Gemeinde erhältlich.

  • Welchen Einfluss hat die Nutzung von Regenwasser für meine Gebühr?

    Regenwassernutzung auf Ihrem Grundstück/in Ihrem Haus bietet verschiedene Vorteile:

    • ökologisch: Genutztes Regenwasser – z. B. für die Garten- und Grünflächenbewässerung – versickert im Boden und wird damit direkt dem natürlichen Kreislauf zugeführt. Gleichzeitig wird weniger Trinkwasser benötigt.
    • finanziell: Genutztes Regenwasser vermindert den Bedarf an Leitungswasser und senkt damit die Kosten dafür. Gleichzeitig reduziert sich die Niederschlagswassergebühr, wenn das Behältervolumen zum Auffangen des Regenwassers mindestens 1 m³ bzw. 1.000 l beträgt, weil weniger Niederschlag in die öffentliche Kanalisation gelangt. In welchem Maße sich die Niederschlagswassergebühr vermindert und welche Faktoren darauf ebenfalls Einfluss haben, ist in der Berechnungsgrundlage für Abwassergebühren ersichtlich.

    Dem gegenüber sind die Kosten zu stellen, die mit den jeweiligen Maßnahmen (z. B. Einbau einer Regenwasser-Nutzungsanlage, Aufstellen von Regenwassertonnen etc.) verbunden sind. Der Bau von Regenwassernutzungsanlagen muss der Gemeinde mitgeteilt (angezeigt) werden. Eine Genehmigung ist nicht notwendig.

    Eine Mitteilung (Anzeige) ist notwendig bei

    • Änderung der Berechnung der Niederschlagswassergebühr
    • auf der Grundlage des § 13 Abs. 3 Trinkwasserverordnung:

    Gemeindewerke Niedernhausen

    Wilrijkplatz

    65527 Niedernhausen

    +49 6127 903143


    Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    +49 6124 510-615

    +49 6124 510-350

    Nähere Informationen zur Regenwassernutzung allgemein sind beim Fachdienst III/1 "Gemeindeentwicklung, Umwelt" erhältlich.

  • Welche Förderungen bietet die Gemeinde bei Investitionen in bessere Regenwassernutzung und -versickerung?

    Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Regenwasser nutzen und/oder versickern lassen wollen, können entsprechende Maßnahmen von der Gemeinde Niedernhausen gefördert werden. Hierbei sind die Vorgaben der gemeindlichen Förderrichtlinie zu beachten.

    Wichtig: Reichen Sie vor Maßnahmenbeginn, also vor Auftragsvergabe an eine Firma, in jedem Fall Ihren Förderantrag auf dem entsprechenden Formular ein und warten die Eingangsbestätigung/Freigabe durch die Gemeinde ab. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente zu dem Förderprogramm:



Natürliche Gewässer der Gemeinde

Das Gemeindegebiet wird von mehreren Bächen durchflossen. Hauptwasserader ist der Daisbach, der von Engenhahn kommend durch Niederseelbach und Niedernhausen fließt und das Gemeindegebiet Richtung Niederjosbach verlässt. Die wichtigsten Nebenbäche sind der Theißbach, der im Oberlauf auch den sog. Waldsee durchfließt, und der Seelbach. Von Oberjosbach fließt der Josbach südlich in Richtung Niederjosbach. Die Gemeinde Niedernhausen befindet sich unmittelbar südlich der Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten des Mains und der Lahn, wobei alle Fließgewässer über Daisbach und Schwarzbach zum Main hin entwässern.

  • Wem gehören die Bäche und wer ist dafür zuständig?

    Die Bäche in Niedernhausen befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Zuständig für die Überwachung ist der Rheingau-Taunus-Kreis und dort die Untere Wasserbehörde (Rheingau Taunus). Sollten Sie im Zusammenhang mit den Bächen in Niedernhausen auffällige Beobachtungen machen (z. B. Müllablagerungen, ungewöhnliche Wasserentnahmen, tote Fische, Veränderungen an der Bach begleitenden Vegetation etc.) können Sie sich zunächst an den Fachdienst III/1 "Gemeindeentwicklung, Umwelt" der Gemeinde wenden. In der Regel wird Ihnen auch die Untere Wasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises weiterhelfen können. Die Gemeinde ist bemüht, die Gewässerqualität ihrer Bäche zu erhalten und zu verbessern. So konnte zum Beispiel im Jahr 2005 der Seelbach aus seinem Betonkorsett befreit werden und kann jetzt wieder ein naturnahes Gewässerbett mit Bachschleifen (Mäandern) ausbilden. Hierzu wurden ins Bachbett Baumstämme eingebracht, um die Schleifenbildung anzuregen.

  • Wohin fließt das Wasser bei Starkregen?

    Fließpfadkarten geben erste Hinweise, wo Wasser nach einem Starkregen voraussichtlich oberflächlich abfließen wird. Sie enthalten Informationen zu Topographie, Landnutzung, Gebäuden und Fließwegen, aber keine Infos zu Durchlässen und zur Kanalisation. Fließpfadkarten sind eine modellhafte Darstellung, die nicht 1 : 1 der Wirklichkeit entspricht. Sie stellen linienhaft dar, wo es zum Abfluss des Wassers kommt, machen aber keine Aussage über Menge, Tiefe und Breite des Abflusses.

    Die Karten geben damit eine erste Einschätzung, welche Bereiche durch abfließendes Wasser gefährdet sein können – sie stellen also potenziell gefährdete Bereiche dar. Dieses Gefährdungspotenzial muss mit den Gegebenheiten vor Ort abgeglichen werden. Weiter hängt das Ausmaß des Abflusses natürlich auch von vielen anderen Faktoren ab, die in die Karten nicht eingeflossen sind: Größe des Einzugsgebiets, Menge, Zeitpunkt und konkreter Ort des Niederschlags, Ausbreitungsmöglichkeiten/Retentionsmöglichkeit für das abfließende Wasser etc.

    Ein in diesen Karten betroffener Bereich bedeutet also, dass dort genauer hingesehen werden muss und weitere Infos notwendig sind, um die tatsächliche Gefährdung abschätzen zu können.

    Das Gemeindegebiet ist in drei Bereiche eingeteilt, die hier zur Einsicht bereit gestellt sind:

    Detaillierte Infos zur Einordnung der Karten finden Sie hier:

Ansprechpersonen

Gemeindewerke Niedernhausen

Zentrale Steuerung: Herr Stefan Frank

Technische Leitung: Herr Heiko Ströher

Vorsitzender der Betriebskommission: Dr. Norbert Beltz

Zum Hammergrund 7, 65527 Niedernhausen

+49 6127 903-162

+49 6127 903-112

  • Wasserbeschaffungsverband Niedernhausen / Naurod

    Der Wasserbeschaffungsverband Niedernhausen/Naurod wurde 1965 von den damals selbstständigen Gemeinden Niedernhausen und Naurod gegründet, um die Wasserversorgung in beiden Orten sicherzustellen.

    Nachdem im Zuge der Gebietsreform Naurod als Ortsteil der Landeshauptstadt Wiesbaden zugeordnet wurde, ist heute die Hessenwasser GmbH & Co. KG, Groß-Gerau, Partner von Niedernhausen im Verband und vertritt die Interessen der Stadt Wiesbaden als Rechtsnachfolger der Gemeinde Naurod.

    Der Wasserbeschaffungsverband betreibt in Niedernhausen vier Tiefbrunnen, die das hervorragende Wasser fördern. Der Verband unterhält eine Reihe von Wasserbehältern und beliefert außer den Gemeindewerken Niedernhausen die Wiesbadener Stadtteile Naurod, Auringen und Teile von Medenbach.

    Dazu unterhält der Verband verschiedene Verbandsleitungen, um die Wassermengen zu den Verteilorganisationen Gemeindewerke Niedernhausen bzw. ESWE Versorgungs AG in Wiesbaden zu transportieren. Der Wasserbeschaffungsverband Niedernhausen/Naurod ist also für die Gewinnung des Wassers zuständig. Selbstverständlich wird die Qualität des Trinkwassers dauernd von einem Fachinstitut überprüft, damit nur hervorragendes Trinkwasser den Verbraucher erreicht, denn Trinkwasser ist Lebensmittel.

    Der WBV betreibt ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018.