Rathaus Niedernhausen
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Musterstimmzettel ungültig

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedernhausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen hat in ihrer Sitzung am 21.04.2021 festgestellt, dass die am 14.03.2021 durchgeführte Kommunalwahl zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen, bezogen auf die für ungültig erklärten „Musterstimmzettel“ in der Briefwahl, die lediglich ob des Musteraufdrucks für ungültig erklärt wurden, unrichtig ist.

Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Gemeindevertretung wurde somit aufgehoben und eine neue Feststellung angeordnet.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses durch Auszählung der Musterstimmzettel, die lediglich aufgrund des Musteraufdrucks für ungültig erklärt wurden, findet am

27.04.2021 im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Niedernhausen um 8:00 Uhr statt.

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Niedernhausen, 22.04.2021

Steffen Lauber

Besonderer Gemeindewahlleiter