Bekanntmachung
der Gemeinde Niedernhausen
zur Wahl der 12. Kinder- und Jugendvertretung
Die Wahl der Kinder- und Jugendvertretung findet am Mittwoch, den 01.10.2025 statt.
Alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit 1. Wohnsitz in Niedernhausen können die Kinder- und Jugendvertretung wählen.
Die zu wählenden Mitglieder dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Mitglieder der Kinder- und Jugendvertretung werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt (§ 2 der Satzung der Kinder- und Jugendvertretung der Gemeinde Niedernhausen).
Gemäß § 1 (4) der Satzung der Kinder- und Jugendvertretung der Gemeinde Niedernhausen muss spätestens 90 Tage vor der Wahl ein Kinder - und Jugendforum einberufen werden. Deshalb wird das Kinder- und Jugendforum am Montag, den 30.06.2025 um 18 Uhr im Jugendzentrum Niedernhausen stattfinden.
Dort werden die amtierenden Mitglieder der Kinder- und Jugendvertretung über die zurückliegende Amtszeit informieren, anschließend wird die Kandidatenliste für die diesjährige Wahl erstellt.
Alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit 1. Wohnsitz in Niedernhausen werden hierzu gesondert eingeladen.
Niedernhausen, den 16. Juni 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Niedernhausen
Im Auftrag
Lauber
Fachbereichsleiter