Der gegen Herrn Dr. Stephan Gregor Stieger, letzte bekannte Anschrift: 65510 Idstein, Alte Poststr. 13, erlassene Bußgeldbescheid vom 16.12.2025, Aktenzeichen: 434.001164.9, kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 des LZG ordne ich die öffentliche Zustellung des Bußgeldbescheides durch öffentliche Bekanntmachung an. Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bußgeldbescheid kann bei der Gemeinde Niedernhausen, Ordnungspolizei, Zum Hammergrund 9, 65527 Niedernhausen während der Dienststunden im 2. OG entgegengenommen werden.
Kontakt: Herr Augustin, Telefon 06127 – 903 105, ordnungsbehoerde@niedernhausen.de, www.niedernhausen.de
Niedernhausen, den 16. Dezember 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Niedernhausen
Im Auftrag
Marius Schwabe
Verwaltungsdirektor
