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Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Fertigstellung der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Neubaugebiet „Farnwiese“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedernhausen

 

 

Feststellung der Fertigstellung der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Neubaugebiet „Farnwiese“

 

I. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Niedernhausen hat am 28. April 2025 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Gemäß § 20 Absatz 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Niedernhausen (WVS) vom 17.07.2006 in der Fassung des VII. Nachtrages vom 13.11.2023 wird festgestellt:

 

Die Wasserversorgungsanlagen in den Grenzen des Neubaugebietes Farnwiese (Wohnpark Farnwiese/1. Änderung Idsteiner Straße, Bebauungsplan Nr. 19/2014) im Ortsteil Niedernhausen sind im Dezember 2024 fertiggestellt worden.

 

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

2. Gemäß § 17 Absatz 1 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernhausen (EWS) vom 17.07.2006 in der Fassung des VIII. Nachtrages vom 13.11.2023 wird festgestellt:

 

Die Abwasseranlagen in den Grenzen des Neubaugebietes Farnwiese (Wohnpark Farnwiese/1. Änderung Idsteiner Straße, Bebauungsplan Nr. 19/2014) im Ortsteil Niedernhausen sind im Dezember 2024 fertiggestellt worden.

 

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

 

3. Der Betriebskommission der Gemeindewerke sind diese Feststellungsbeschlüsse zur Kenntnisnahme zuzuleiten.

 

II. Damit ist die Wasser- und Abwasserbeitragspflicht entstanden; die entsprechenden Heranziehungsbescheide werden zeitnah an die Beitragspflichtigen versendet.

 

 

Niedernhausen, den 19. Mai 2025

 

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Niedernhausen

Im Auftrag

 

 

Stefan Frank

Verwaltungsdirektor