Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niedernhausen
Feststellung der Fertigstellung der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Neubaugebiet „Farnwiese“
I. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Niedernhausen hat am 28. April 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1. Gemäß § 20 Absatz 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Niedernhausen (WVS) vom 17.07.2006 in der Fassung des VII. Nachtrages vom 13.11.2023 wird festgestellt:
Die Wasserversorgungsanlagen in den Grenzen des Neubaugebietes Farnwiese (Wohnpark Farnwiese/1. Änderung Idsteiner Straße, Bebauungsplan Nr. 19/2014) im Ortsteil Niedernhausen sind im Dezember 2024 fertiggestellt worden.
Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
2. Gemäß § 17 Absatz 1 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernhausen (EWS) vom 17.07.2006 in der Fassung des VIII. Nachtrages vom 13.11.2023 wird festgestellt:
Die Abwasseranlagen in den Grenzen des Neubaugebietes Farnwiese (Wohnpark Farnwiese/1. Änderung Idsteiner Straße, Bebauungsplan Nr. 19/2014) im Ortsteil Niedernhausen sind im Dezember 2024 fertiggestellt worden.
Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
3. Der Betriebskommission der Gemeindewerke sind diese Feststellungsbeschlüsse zur Kenntnisnahme zuzuleiten.
II. Damit ist die Wasser- und Abwasserbeitragspflicht entstanden; die entsprechenden Heranziehungsbescheide werden zeitnah an die Beitragspflichtigen versendet.
Niedernhausen, den 19. Mai 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Niedernhausen
Im Auftrag
Stefan Frank
Verwaltungsdirektor