Bekanntmachung
Mit Bescheid vom 27.03.2025 wurde der Hessenwasser GmbH & Co. KG zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Bewilligung (Tiefstollen) sowie eine gehobene Erlaubnis (Flachgewinnungen) gemäß § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erteilt.
Begründet durch § 11 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 9 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) erfolgt demzufolge die öffentliche Bekanntgabe der Bewilligung und der gehobenen Erlaubnis mit den darin festgesetzten Entnahmemengen. Demnach dürfen aus den:
Tiefstollen „Schläferskopfstollen“,
Gemarkung Wiesbaden, Flur 174, Flurstück 6
Tiefstollen „Kreuzstollen“,
Gemarkung Wiesbaden, Flur 174, Flurstück 6
Tiefstollen „Münzbergstollen“,
Gemarkung Wiesbaden, Flur 1, Flurstück 23/1
Tiefstollen Kellerskopfstollen“,
Gemarkung Rambach, Flur 10, Flurstück 863/2
Grundwasser bis zu insgesamt 5,1 Millionen m³/Jahr,
und aus den
Flachgewinnung „Rabengrund – Bergstollen“,
Gemarkung Wiesbaden, Flur 180, Flurstück 17/1
Flachgewinnung „Rabengrund – Wilhelmstollen“,
Gemarkung Wiesbaden, Flur 179, Flurttück 7/2
Flachgewinnung „Rabengrund – Wiesenstollen“,
Gemarkung Wiesbaden, Flur 178, Flurstück 75
Flachgewinnung „Rabengrund – Alter Weiher“
Gemarkung Wiesbaden, Flur 176, Flurstück 106
Flachgewinnung „Goldsteintal – Nordgalerie“,
Gemarkung Sonnenberg, Flur 1, Flurstück 55/40
Flachgewinnung „Goldsteintal – Nordstollen“,
Gemarkung Sonnenberg, Flur 1, Flurstück 36/1
Flachgewinnung „Goldsteintal – Mittelgalerie“,
Gemarkung Sonnenberg, Flur 1, Flurstück 28/1
Flachgewinnung „Goldsteintal – Südstollen“,
Gemarkung Sonnenberg, Flur 1, Flurstück 28/1
Flachgewinnung „Goldsteintal – Südgalerie“,
Gemarkung Sonnenberg, Flur 1, Flurstück 14/1
Flachgewinnung „Theißtal – Kalter Born“,
Gemarkung Engenhahn, Flur 8, Flurstück 27
Flachgewinnung „Theißtal – Schönwässerchen“
Gemarkung Königshofen, Flur 23, Flurstück 1
Grundwasser bis zu insgesamt 1,0 Millionen m³/Jahr
entnommen und für die öffentliche Wasserversorgung als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsbereich der Stadt Wiesbaden verwendet werden.
Der Bescheid der Bewilligung und der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung liegen zwei Wochen lang, und zwar vom
11.08.2025 bis zum 22.08.2025 einschließlich,
während der üblichen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung
Gemeinde Niedernhausen
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Raum 017 (Erdgeschoss Rathaus)
nach telefonischer Vereinbarung bei Herrn Ströher, Telefon: 06127 903-118
zur Einsicht aus und werden innerhalb dieses Zeitraums auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht.
Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller und den bekannten Betroffenen zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die obige Auslegung, welche die Zustellung des Bescheides an diese ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 9 HWG i.V.m. § 74 Abs. 4 HVwVfG).
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie Hinweise zum Datenschutz mit Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Internet unter www.rp-darmstadt.hessen.de, im Bereich Umwelt und Energie > Gewässer- und Bodenschutz > Datenschutzhinweise (https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/gewaesser-und-bodenschutz/datenschutzhinweise).
Wiesbaden, den 14.07.2025 Regierungspräsidium Darmstadt
-Abteilung Umwelt Wiesbaden-
RPDA - Dez. IV/Wi 41.1-79 e 06.05/2-2020/6