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Öffentliche Bekanntmachung

Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse der Gemeinde Niedernhausen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einschließlich der Entlastung des Gemeindevorstands

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse der Gemeinde Niedernhausen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einschließlich der Entlastung des Gemeindevorstands

 

I. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 wie folgt beschlossen:

 

„Die von der Revision des Rheingau-Taunus-Kreises geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 und 31.12.2022 werden gemäß § 114 Absatz 1 HGO beschlossen und dem Gemeindevorstand für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Entlastung erteilt.

Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 ist gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen.

Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung ist zusammen mit den Schlussberichten der Revision unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.“

 

II. Im Anschluss an diese Bekanntmachung werden die Jahresabschlüsse mit den Rechenschafts-berichten für mindestens ein Jahr im Internet veröffentlicht; diese sind auf der Webseite der Gemeinde Niedernhausen unter https://www.niedernhausen.de/finanzen/ einsehbar.

 

 

Niedernhausen, den 16. Dezember 2025

 

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Niedernhausen

Im Auftrag

 

 

Stefan Frank

Verwaltungsdirektor