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Mitteilung der Gemeinde

Wahlbüro der Gemeinde Niedernhausen ab 29.04.24 geöffnet

Für die am 09. Juni 2024 stattfindende Europa- und Bürgermeisterwahl ist das Wahlbüro zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ab dem 29. April 2024 geöffnet.

Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen hierzu ab dem 29. April 2024 online über die Webseite der Gemeinde beantragen. Alternativ können Briefwahlunterlagen auch per E-Mail wahl@niedernhausen.de beantragt werden.

Für den schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.  Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Der Wahlschein/der Stimmschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro unter Vorlage des Personalausweises beantragt und abgeholt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Niedernhausen, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben.

Die Möglichkeit zur Stimmabgabe vor Ort besteht montags, dienstags und donnerstags von 7.30–15.30 Uhr sowie mittwochs von 7.30–18.30 Uhr und freitags von 7.30–12.00 Uhr.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl – für die Europawahl bis 18.00 Uhr und der Bürgermeisterwahl bis 13.00 Uhr - bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden.

Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier https://wahlen.hessen.de/