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Unser Beitrag zum Artenschutz: Leinenpflicht gilt wieder seit Anfang März

Überall sieht man erste Blüten, es bleibt abends länger hell – der Winter geht definitiv seinem Ende entgegen! Auch Vögel hört man wieder intensiver singen und bald werden auch wieder fleißig Nester gebaut. In der Natur bedeutet der Frühling vor allem eins: Nachwuchs großziehen!

Wir haben in Niedernhausen das große Glück, noch von sehr viel Natur umgeben zu sein. Damit geht aber auch Verantwortung einher. Deshalb hat die Gemeinde Niedernhausen 2024 für die „Brut- und Setzzeit“- also die Zeit, in der wildlebende Tiere ihre Jungen großziehen, eine Leinenpflicht für Hunde eingeführt. Diese ist auch jetzt wieder in Kraft.

Laut der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde sind „außerhalb des bebauten Gemeindegebietes“ vom 01. März bis 31. Juli an der Leine zu führen. „Wir sind davon überzeugt, dass die große Mehrheit der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Niedernhausen ihre Tiere gut ausbildet und sich mit ihnen verantwortungsbewusst im öffentlichen Raum bewegt,“ erklärt Bürgermeisterin Lucie Maier-Frutig. „Leider kommt es aber immer wieder vor, dass selbst der bravste Hund seinem natürlichen Jagdtrieb nachgibt. Davor möchten wir Wildtiere und ihre Jungen, die jetzt zur Welt kommen, gerne schützen.“

Die Leinenpflicht zielt besonders auf Gebiete, in denen Wildtiere brüten oder ihre Jungen aufziehen, wie zum Beispiel Waldränder, Wiesen und Naturschutzgebiete. Mindestens in diesen sensiblen Bereichen sollten Hunde während der genannten Zeit immer angeleint geführt werden, um unerwünschte Störungen zu vermeiden.

Denn auch wenn ein noch so gut erzogener Hund gar nicht aktiv jagt, sondern nur neugierig herumstöbert, fühlen sich Wildtiere aus Instinkt zur Flucht genötigt. Unter Umständen mit fatalen Folgen für verlassene Jungtiere oder Nester. Betroffen sind nicht nur größere, für uns gut wahrnehmbare Tiere wie die Rehe, die ihre Kitze im hohen Gras ablegen. Auch am Boden brütende Vögel können betroffen sein, darunter bedrohte Arten wie die Feldlerche. Durch Einhalten der Leinenpflicht können Hundehalterinnen und Hundehalter aktiv zum Natur- und Artenschutz mit beitragen.

Wir möchten, dass Tierkinder wie dieses sicher aufwachsen! (Bild: Rolfes/ DJV)


Wie schon im vergangenen Jahr will die Ordnungsbehörde der Gemeinde die Durchsetzung zunächst nicht gezielt kontrollieren. Ordnungsamtsleiter Steffen Lauber setzt hauptsächlich auf freiwillige Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger: „Wir bitten alle Hundehalter um Verständnis und Kooperation. Die Sicherheit und der Schutz der Tierwelt sind auch im Interesse der Hundebesitzer, die sich stets als Teil einer verantwortungsbewussten Gemeinschaft verstehen. Wir sind uns bewusst, dass diese Regelung zusätzliche Anforderungen an die Hundebesitzer stellt, doch sie ist ein kleiner Schritt, um die natürliche Vielfalt in unserer Region zu bewahren und zu fördern.“