Unter dem Stichwort „Theaterquartier“ wurde in den letzten Jahren ein größeres Bauprojekt diskutiert: Seit 2019 steht das Rhein-Main-Theater in Niedernhausen leer. Um den Bereich zu nutzen, formulierten die Gremien der Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss mit dem Planungsziel der „Entwicklung eines Wohngebietes für Mehrfamilienhausbebauung mit Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gemeinbedarfsnutzung sowie einer Park-and-Ride-Anlage.“ Um das zu verwirklichen, wurde ein Investor gesucht.
Wichtig war, dass durch die Umwandlung des Areals in Bauland auch ein Mehrwert für die Gemeinde entsteht. Eine Idee der Gemeinde war die so genannte „Flächenübertragung“: Dabei hätte sich der Eigentümer verpflichtet Teile der Fläche des Theaterquartiers ohne Vergütung an die Gemeinde Niedernhausen zu übertragen. Diese Maßnahme war zur Kompensierung der Werterhöhung der Flächen durch Schaffung von Baurecht gedacht und die Fläche sollte genutzt werden, um in Zusammenarbeit mit einer kommunalen Wohnbaugesellschaft „preisgedämpften“ Wohnraum zu schaffen.
Der Eigentümer des Areals hat diese Regelung zu unserem Bedauern abgelehnt. Die angedachten Alternativen haben sich nach Prüfung durch einen Fachanwalt als rechtlich nicht tragbar erwiesen. Eine baldige Einigung zwischen Eigentümer und Gemeinde erscheint unwahrscheinlich, so dass die Weiterführung des bisherigen Projektes eines verdichteten Wohngebietes derzeit nicht absehbar ist.
Die Gemeindevertretung hat daraufhin in ihrer Sitzung am 2. Juli einstimmig beschlossen, über das Projekt Theaterquartier in der vorliegenden Form nicht weiter zu verhandeln. Der Aufstellungsbeschluss ist zurückgenommen.
Bürgermeisterin Lucie Maier-Frutig erklärt den Standpunkt der Gemeinde: „Wenn sich Gemeinde und Eigentümer hier nicht einigen, ist zu erwarten, dass die Ziele der Gemeinde nicht erreicht werden und uns kein Mehrwert entsteht: Konkret würde dazu Wohnraum gehören, den sich zum Beispiel auch Familien mit Kindern leisten könnten. Letztlich wäre dann allein die Renditeerwartung des Eigentümers entscheidend. Das kann aber nicht Sinn und Zweck zukunftsfähiger städtebaulicher Planungen und Maßnahmen sein!“
Die Idee vom Wohngebiet im Theaterquartier ist also zunächst vom Tisch - aber nicht komplett begraben! Weiterhin gilt der Bebauungsplan „Freizeitnutzung“, der die derzeitige Nutzung des Areals grundsätzlich regelt - insbesondere „störendes Gewerbe“ bleibt demnach dort unzulässig.
Bürgermeisterin Maier-Frutig fasst die Position der Gemeinde zusammen: „Wenn der Eigentümer oder ein neuer Investor mit neuen Ideen auf die Gemeinde zukommt, kann jederzeit ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Wir sind für dieses Thema weiter offen!“