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Bahnhofssanierung

Neues vom Niedernhausener Bahnhof

"Auch wenn der Zustand und die Reinigung der Niedernhausener Bahnhofsanlagen Sache der Eigentümerin, also der Deutschen Bahn, ist, bedeuten etliche Missstände dort ein großes Ärgernis für die Gemeinde und Bahnreisende. Zumindest in einem Punkt können und werden wir jetzt handeln. Auch wenn dies leider viel Geld kosten wird", erläutert Bürgermeister Joachim Reimann eine aktuelle Entscheidung der Gemeindevertretung. Regelmäßig erreichen die Gemeindeverwaltung Fragen und Anregungen rund um den Niedernhausener Bahnhof. Unter anderem sind Sauberkeit und Barrierefreiheit am Bahnhof zwei der Themen, die hier regelmäßig angesprochen werden. Traurige Berühmtheit hat besonders die Unterführung von den Gleisen zum Bahnhofsvorplatz erlangt: Zum einen traten dort durch eintretendes Grundwasser Schäden auf, zum anderen benutzen Reisende und Besucher des Bahnhofs die Unterführung immer wieder ordnungswidrig dazu, ihre Notdurft zu verrichten.

Um letzterem Missstand abzuhelfen, hat die Gemeindevertretung jetzt die Aufstellung eines barrierefreien Toilettencontainers neben dem Eingang des nicht mehr genutzten Bahnhofsgebäudes entschieden. Der ursprünglich favorisierte Standort im Bereich des Fußweges zwischen Bahnhof und Bahnhofstraße („Ilfelder Platz“) erwies sich aus technischen und baurechtlichen Gründen als nicht realisierbar.

Dies stellt eine Übergangslösung dar, um die Zeit bis zum Bau einer festen Toilettenanlage im Zuge einer zukünftigen Umgestaltung des Bahnhofsgeländes zu überbrücken. Eine Realisierung dieses Schrittes ist allerdings wegen der komplexen Planungsaufgabe, anstehenden Fördermittelanträgen und vermutlich langwierigen Verhandlungen mit der DB nicht vor 2026 zu erwarten. Ziel der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes ist es unter anderem, den Busbahnhof barrierefrei begehbar zu machen, und eine Fahrradsammelgarage sowie eine dauerhafte Toilettenanlage zu errichten.

Derzeit ist eine Nutzungsvereinbarung mit der DB in Vorbereitung, da der geplante Toilettencontainer durch die Gemeinde betreut, aber auf einem der Bahn gehörenden Grundstück stehen wird. Daneben sind die Aufträge für die Anschaffung des Containers und die zur Aufstellung nötigen Tiefbauarbeiten auszuschreiben. Die laufenden Kosten für den Betrieb des Toilettencontainers werden voraussichtlich rund 80.000 Euro pro Jahr betragen. Der größte Kostenpunkt entfällt dabei auf die regelmäßige Reinigung des Toilettencontainers. Die Deutsche Bahn hat in letzter Zeit die Zahl der Toiletteneinrichtungen auf ihren Bahnhöfen leider immer weiter reduziert. Daher wird die Gemeinde in eigener Regie diese sehr notwendige, wenn auch kostenintensive, Maßnahme angehen.

In diesem Zusammenhang stellt sich eine allgemeine Frage: Unter wessen Zuständigkeit fallen der Niedernhausener Bahnhof und die Flächen in unmittelbarer Nähe? „Der Bahnhof und Umgebung lassen sich in drei Bereiche aufteilen,“ erklärt Martin Stappel, Umweltbeauftragter der Gemeinde.

Das ist zum einen der Bereich, der vollumfänglich in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn und ihrer Tochtergesellschaften liegt. Dazu gehören die Gleise, die Bahnsteige, die Personenunterführung, die Treppenauf- und -abgänge, die Aufzüge und das Bahnhofsgebäude.  Auch die Treppe am mittlerweile stillgelegten Haupteingang und die Zuwegung zur Personenunterführung gehören in diesen Bereich. Hier liegen Zuständigkeit und Verantwortung zu 100% bei der DB.

Der zweite Bereich umfasst den Busbahnhof (ZOB), den Taxistand und Behindertenparkplätze vor dem Bahnhofsgebäude und die beiden Park & Ride-Parkplätze (der „kleine“ an Bahnhofsgebäude und der „große“ zwischen Restaurant „Kebab-Höhle“ und REWE-Kreisel. Hier ist die DB zwar Grundstückseigentümerin. Allerdings ist vertraglich geregelt, dass sich die Gemeinde Niedernhausen um die Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser Flächen kümmert. Dazu gehört z. B. die regelmäßige Kontrolle auf Sauberkeit und Reinigung nach Bedarf, denn in diesem Bereich treten häufig Verschmutzungen auf.

Ein dritter Bereich liegt komplett in der Zuständigkeit der Gemeinde. Dies ist zum einen der Weg zwischen dem Zebrastreifen an der Bahnhofstraße (Normaluhr) und dem Bahnhofsgebäude, zum anderen der Fußweg und die Treppe zwischen Platter Straße und Bahnhofsvorplatz (hinter der Theißtalapotheke).

Der erste der hier beschriebenen Bereiche fällt also in den Verantwortungsbereich der Bahn. Die Gemeindeverwaltung meldet regelmäßig Auffälligkeiten an die DB. Dies waren in der Vergangenheit zum Beispiel mehrfach nicht geleerte Abfallbehälter im Bahnhofsbereich, oder die „Überflutungen“ der Personenunterführung während des barrierefreien Ausbaus.

Bürgerinnen und Bürger, die in einem der beiden Bereiche unter Zuständigkeit der Gemeinde Mängel beobachten, sind eingeladen, diese über den Mängelmelder der Gemeinde zu melden.