Abfall: Altpapier

  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

  • Teaser

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

  • Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

  • Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

  • Bearbeitungsdauer

    individuell

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Anträge / Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Niedernhausen

Erster Ansprechpartner in allen Abfallfragen (mit Ausnahme der Gelben Tonnen) in Niedernhausen ist der:

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW)
 Passavant-Geiger-Str. 1
 65326 Aarbergen
 Telefon 06124 510-495 oder -493
 Fax 06124 510-300
 Homepage

Auf der genannten Internetseite erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Abfallwirtschaft - bei konkreten Entsorgungsfragen hilft dort das Abfall-ABC weiter, in dem alle denkbaren Abfälle mit dem richtigen Entsorgungsweg in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet sind. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende