Wahlen
Wählen bedeutet mitbestimmen und mitgestalten! Das Wahlrecht mag uns oft selbstverständlich vorkommen, aber viele Menschen in anderen Ländern auf der Welt haben dieses Recht nicht.
Umso wichtiger ist es, wählen zu gehen und die kommenden demokratischen Entscheidungen so zu beeinflussen, egal ob bei Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl.
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu Wahlen in Niedernhausen, sowie die Ergebnisse vergangener Wahlen.
Anstehende Wahlen
Kommunalwahl am 15. März 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen Kommunalwahlen statt. Wir antworten auf oft gestellte Fragen! Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Wahlsystem und der Durchführung der Wahl:
Wo finde ich allgemeine Informationen rund um die Kommunalwahlen?
Eine gute Ressource zur breit gestreuten Information rund um alle Aspekte der Kommunalwahlen ist die Webseite der hessischen Landeswahlleitung!
Kann ich mich bei Fragen zur Kommunalwahl direkt an die Gemeinde wenden?
Ja! Sie können unter wahl@niedernhausen.de eine Email direkt an die Wahlleitung der Gemeinde schicken!
Wie funktioniert die Kommunalwahl?
Bei Kommunalwahlen wird nach den Grundsätzen einer - mit Elementen der Personenwahl verbundenen - Verhältniswahl gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft (z. B. Gemeindevertretung) zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die Wahl zur Gemeindevertretung und Ortsbeirat stehen Ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie diese Sitze haben. In einer Gemeinde mit bis zu 25.000 Einwohnern sind nach der Hessischen Gemeindeordnung 37 Gemeindevertreterinnen und -vertreter zu wählen (§ 38 Abs. 1 HGO). Jede Liste weist auf dem Stimmzettel also bis zu 37 Namen auf.
Für die sechs Ortsbeiräte ergeben sich folgende zu wählende Vertreterinnen und Vertreter:
Ortsbezirk Niedernhausen 9 Mitglieder
Ortsbezirk Königshofen 7 Mitglieder
Ortsbezirk Niederseelbach 7 Mitglieder
Ortsbezirk Engenhahn 7 Mitglieder
Ortsbezirk Oberseelbach 5 Mitglieder
Ortsbezirk Oberjosbach 7 Mitglieder.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Für jede Liste werden höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen. Das nennt man „Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist auch möglich. Das nennt man „Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich überhaupt meine Stimmen einzeln vergeben?
Nein, müssen Sie nicht! Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben. Dazu kreuzen Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile an.
Dieses „Listenkreuz“ bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
Es kann passieren, dass danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt sind, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Dann wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja, das ist möglich! Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen an die angekreuzte Liste gehen. Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält. Das solange, bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja, das können Sie! Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Ihrer Stimmen erhalten.
