Wahlen
Wählen bedeutet mitbestimmen und mitgestalten! Das Wahlrecht mag uns oft selbstverständlich vorkommen, aber viele Menschen in anderen Ländern auf der Welt haben dieses Recht nicht.
Umso wichtiger ist es, wählen zu gehen und die kommenden demokratischen Entscheidungen so zu beeinflussen, egal ob bei Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl.
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu Wahlen in Niedernhausen, sowie die Ergebnisse vergangener Wahlen.
Anstehende Wahlen
Kommunalwahl am 15. März 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen Kommunalwahlen statt. Wir antworten auf oft gestellte Fragen! Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Wahlsystem und der Durchführung der Wahl:
Update zur Kommunalwahl (10.03.2026): Was passiert am Wahltag?
Die Kommunalwahl wird auch bei uns in Niedernhausen verschiedenes in Bewegung setzen. Wir werden eine neu zusammengesetzte Gemeindevertretung und neue Ortsbeiräte bekommen. Zusätzlich wird der Kreistag gewählt. In allen Gremien wird es bekannte, aber auch neue Gesichter geben. Sicherlich fragen sich viele Menschen in Niedernhausen, wann wir denn die Ergebnisse haben werden.
Einen wichtigen Punkt bitten wir zu beachten: Es wird am Abend des 15. März noch kein finales Ergebnis geben! Direkt mit Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Das ist schon wegen der verschiedenen zu wählenden Gremien und der Anzahl der zu vergebenden Stimmen ein ziemliches Stück Arbeit, das eine gewisse Zeit braucht. Was wir am Sonntagabend sehen können, wird eine erste Tendenz sein, aber keinesfalls ein abschließendes Ergebnis.
Wie sich Ortsbeiräte und Gemeindevertretung zusammensetzen werden, wird dann aufgrund des Wahlergebnisses errechnet. Das dauert erfahrungsgemäß zwei bis drei Tage. Das Ergebnis kann - wenn alles glatt läuft – wahrscheinlich am Mittwoch nach der Wahl erwartet werden und wird von uns dann auch veröffentlicht. Wir bitten also im Voraus um etwas Geduld! Wir werden regelmäßig Zwischenstände bekannt geben.
Die Sitzverteilung in den einzelnen Gremien erfolgt nach dem so genannten „Hare/ Niemeyer-Verfahren“. Die Stimmen, die ein Wahlvorschlag („Liste“) erhält, werden auf die Kandidaten in der Reihenfolge der Personenstimmen verteilt, die die Kandidaten bekommen haben. Alle Wahlvorschläge werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt, es gibt keine Sperrklausel („Fünf-Prozent-Hürde“). Details dazu gibt es auf der Info-Webseite der hessischen Landesregierung.
Wir werden am Abend des Wahltages wie immer die hereinkommenden Ergebnisse zeitnah auf den sozialen Medien der Gemeinde (Facebook und Instagram) sowie in der „Niedernhausen-App“ veröffentlichen. Auf dieser Websteit steht wie immer der Link zum Wahlinfo-System "VoteManager".
Noch ein wichtiger Hinweis: Briefwahl kann wegen der Versandzeiten nur noch bis Mittwoch, den 11. März, beantragt werden! Danach können Sie Wahlunterlagen nur noch persönlich im Bürgerbüro abholen und dort auch Ihre Stimme abgeben.
Update Kommunalwahl (02.02.26): Wahl per Briefwahl und persönlich im Rathaus ab sofort möglich!
Es kann losgehen! Wer nicht ganz "klassisch" am 15. März im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann ab sofort unter diesem Link online Briefwahlunterlagen anfordern!
Alternativ ist es möglich, jetzt schon persönlich zu wählen. Kommen Sie dazu einfach während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros ins Rathaus. Dazu bitte einen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation mitbringen!
Sie möchten sich im Voraus ein Bild über Ihre Wahl-Optionen machen? Musterstimmzettel können während der Öffnungszeiten bei uns im Bürgerbüro eingesehen werden!
Update Kommunalwahl (21.01.26): Welche Parteien stehen zur Wahl?
Für die Wahlleitungen in den hessischen Gemeindeverwaltungen bedeutet die Wahl schon mehrere Monate im Voraus viel Arbeit.
Bevor Stimmzettel gedruckt werden können, sind etliche verwaltungsrechtliche und organisatorische Hürden zu nehmen. Intern haben die Parteien und Wählergruppen in Niedernhausen in den Wochen vor dem Jahresende 2025 vereinbart, welche Personen sie zur Wahl stellen werden. Bei der Wahlleitung gingen dann bis zum Stichtag am 05. Januar die Wahlvorschläge ein. Um den politischen Gruppierungen zu helfen, hatte die Gemeinde einen ausführlichen Leitfaden zur Verfügung gestellt. Darin waren die rechtlichen Vorgaben allgemeinverständlich dargelegt, erklärt Wahlleiter Marius Schwabe: „Die kommunalpolitisch engagierten Menschen in Niedernhausen sind Ehrenamtliche mit ganz verschiedenen Hintergründen. Wir können als Wahlleitung nicht annehmen, dass sich jeder perfekt im Hessischen Kommunalwahlgesetz auskennt!“
Am 16. Januar trat der Niedernhausener Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung zusammen. Aufgabe des Wahlausschusses ist es, über die Rechtmäßigkeit der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden und diese zur Wahl zuzulassen. Demnach stehen in Niedernhausen am 15. März die folgenden Listen zur Wahl:
Für die Wahl zur Gemeindevertretung:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bündnis 90/ Die Grünen (Grüne)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wähler-Gemeinschaft Niedernhausen (WGN)
Für die Ortsbeiratswahlen:
Niedernhausen: CDU, SPD, Grüne, FDP, WGN
Königshofen: CDU, SPD, Grüne, FDP, WGN
Engenhahn: CDU, SPD, Grüne, FDP, WGN
Niederseelbach: CDU, SPD, Grüne, WGN
Oberjosbach: CDU, SPD, Grüne, WGN
Oberseelbach: Bürger für Oberseelbach (BfO)
Für die Wahl zum Ausländerbeirat:
Internationale Liste Niedernhausen (ILN)
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Wahlvorschlägen:
Kommunalwahl: Häufig gestellte Fragen:
Wo finde ich allgemeine Informationen rund um die Kommunalwahlen?
Eine gute Ressource zur breit gestreuten Information rund um alle Aspekte der Kommunalwahlen ist die Webseite der hessischen Landeswahlleitung!
Kann ich mich bei Fragen zur Kommunalwahl direkt an die Gemeinde wenden?
Ja! Sie können unter wahl@niedernhausen.de eine Email direkt an die Wahlleitung der Gemeinde schicken!
Wie funktioniert die Kommunalwahl?
Bei Kommunalwahlen wird nach den Grundsätzen einer - mit Elementen der Personenwahl verbundenen - Verhältniswahl gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft (z. B. Gemeindevertretung) zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die Wahl zur Gemeindevertretung und Ortsbeirat stehen Ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie diese Sitze haben. In einer Gemeinde mit bis zu 25.000 Einwohnern sind nach der Hessischen Gemeindeordnung 37 Gemeindevertreterinnen und -vertreter zu wählen (§ 38 Abs. 1 HGO). Jede Liste weist auf dem Stimmzettel also bis zu 37 Namen auf.
Für die sechs Ortsbeiräte ergeben sich folgende zu wählende Vertreterinnen und Vertreter:
Ortsbezirk Niedernhausen 9 Mitglieder
Ortsbezirk Königshofen 7 Mitglieder
Ortsbezirk Niederseelbach 7 Mitglieder
Ortsbezirk Engenhahn 7 Mitglieder
Ortsbezirk Oberseelbach 5 Mitglieder
Ortsbezirk Oberjosbach 7 Mitglieder.
Zusätzlich sind für den Ausländerbeirat sind 9 Mitglieder, und für den Kreistag 61 Abgeordnete zu wählen.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Für jede Liste werden höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen. Das nennt man „Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist auch möglich. Das nennt man „Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich überhaupt meine Stimmen einzeln vergeben?
Nein, müssen Sie nicht! Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben. Dazu kreuzen Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile an.
Dieses „Listenkreuz“ bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
Es kann passieren, dass danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt sind, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Dann wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja, das ist möglich! Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen an die angekreuzte Liste gehen. Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält. Das solange, bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja, das können Sie! Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Ihrer Stimmen erhalten.
