Einbürgerung und Einbürgerungsberatung
Bitte beachten Sie:
Aus organisatorischen Gründen können im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 24. Oktober bei der Gemeinde Niedernhausen keine Anträge auf Einbürgerung bearbeitet werden. Ebenso können in dieser Zeit leider keine Termine zum Einbürgerungsverfahren stattfinden. Wir bitten hierfür um Entschuldigung!
Wichtige allgemeine Hinweise:
Wie und wo lasse ich mich einbürgern? Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht auf Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde im Wohnort.
Wer stellt den Antrag? Einbürgerungsbewerber, die bereits 16 Jahre alt oder älter sind, müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Einbürgerungsbewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
Was kostet die Einbürgerung? Grundsätzlich sind pro Person 255 Euro zu zahlen. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu zahlen.
Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 Euro.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Mitzubringen sind: Reisepass mit gültigem Aufenthaltstitel.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Antragstellung.
Sie können zur Vorbereitung Ihres Antrages auf Einbürgerung ein Online-Formular im Voraus ausfüllen. Darin können Sie zum Beispiel auch schon benötigte Dokumente hochladen. Wichtig: Dieses Formular ist nicht der Antrag auf Einbürgerung, es dient nur zur Vorbereitung der Antragstellung. Das Online Formular finden Sie hier:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für ein Beratungsgespräch und für die Abgabe der Einbürgerungsanträge eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist!
Weitere Informationen:
