Rathaus Niedernhausen

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Einbürgerung

Einbürgerung und Einbürgerungsberatung

Bitte beachten:

Aus organisatorischen Gründen können im Zeitraum vom 23. Mai bis 20. Juni bei der Gemeinde Niedernhausen keine Anträge auf Einbürgerung bearbeitet werden. Ebenso können in dieser Zeit leider keine Termine zum Einbürgerungsverfahren stattfinden. Wir bitten hierfür um Entschuldigung!



Wichtige allgemeine Hinweise:

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für ein Beratungsgespräch und für die Abgabe der Einbürgerungsanträge eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist!



Wie und wo lasse ich mich einbürgern? Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht auf Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde im Wohnort.


Wer stellt den Antrag? Einbürgerungsbewerber, die bereits 16 Jahre alt oder älter sind, müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Einbürgerungsbewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.


Was kostet die Einbürgerung? Grundsätzlich sind pro Person 255 Euro zu zahlen. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu zahlen.

Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Antragstellung.


Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Mitzubringen sind: Reisepass mit gültigem Aufenthaltstitel.


Weitere Informationen: