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Wahlen

Kommunalwahl: Gemeinde sucht weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!

Das Niedernhausener Rathaus bereitet sich aktuell auf die bevorstehende Kommunalwahl am 15. März 2026 vor. Die Wahlleitung sucht hierfür noch Unterstützung aus den Reihen der Wahlberechtigten.

Warum sollte ich bei der Wahl helfen? Es ist eine tolle Gelegenheit für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, aber nur wenig Zeit haben! Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer leisten Sie einen Beitrag dazu, dass unser demokratisches System reibungslos funktioniert. Ohne die Hilfe der freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kommt keine Wahl zustande – sie tragen maßgeblich zum Funktionieren demokratischer Prozesse bei!

Wie oft muss ich bei Wahlen helfen? Sie sind einmalig einen Tag im Einsatz, nämlich bei der Kommunalwahl am 15. März 2026. Wir dürfen Sie nicht „automatisch“ für die nächste Wahl verpflichten, aber natürlich dürfen Sie gerne auch bei weiteren Wahlen helfen. „Ehemalige“ Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden nicht automatisch neu berufen.

Wer kann bei einer Wahl helfen? Ganz einfach: Man muss mindestens 18 Jahre alt und in Niedernhausen wahlberechtigt sein. Auch Personen, die bei der Wahl kandidieren, dürfen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sein.

Was muss ich am Wahltag tun? Die Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist es, am Wahlsonntag das Wahllokal zu besetzen, Stimmzettel auszugeben und die Wahlberechtigung der Wählenden zu überprüfen. Nach der Wahl helfen sie bei der Auszählung der Stimmzettel und der Ermittlung des Wahlergebnisses.

Kann ich meinen Einsatzort aussuchen? Ja, bei der Anmeldung können Sie Wünsche äußern, diese versucht die Gemeinde nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Bekomme ich gezeigt, was ich tun muss? Vor jeder Wahl findet eine ausführliche Unterweisung statt, sodass auch Helferinnen und Helfer, die das erste Mal an einer Wahl teilnehmen, optimal auf ihren Dienst vorbereitet werden. Am Wahlsonntag selbst ist das Rathaus durchgängig besetzt, geöffnet und telefonisch erreichbar, sodass Fragen jederzeit beantwortet werden können.

Bekomme ich etwas für meine Mithilfe? Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen, aber ganz leer gehen Sie auch nicht aus: Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 (fünfundzwanzig) Euro gewährt.

Wie kann ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden? Das Wahlamt steht Ihnen unter der Telefonnummer 06127/903-109 jederzeit gerne für Anmeldungen oder weitere Informationen zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch über unser Funktionspostfach (wahl@niedernhausen.de) an uns wenden.