Hauptmen�
Navigation
Navigation
Ortsansässige Kranken- und Pflegedienste können im Rahmen ihrer Einsätze eine Parkerleichterung nach § 46 (1) StVO im Rathaus beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht es Mitarbeitern von Pflege- und Krankendiensten, an ihrem Einsatzort z.B. im eingeschränkten Halteverbot und im Bereich eines Zonenhalteverbotes sowie an weiteren festgelegten Ausnahmetatbeständen zu parken.
Interessierte können sich gerne telefonisch oder per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Niedernhausen, Charlotte Müller (Tel. 06127 903-111,
charlotte.mueller@niedernhausen.de), wenden.