Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

  • Leistungsbeschreibung

    Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.

    Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaberin oder Passinhaber bleibt Ihr Pass trotz des Kindereintrags im Pass uneingeschränkt gültig.

    Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

    Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Geburtsurkunde
      • bei einem im Ausland geborenen Kind ist neben der Geburtsurkunde eine deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde vorzulegen; in begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden
    • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
      • für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild möglich
    • ggf. weitere Nachweise wie z.B. Personenstandsurkunden und/oder Staatsangehörigkeitsurkunden
    • wenn beide sorgeberechtigte Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und bei unverheirateten Eltern zusätzlich Sorgerechtserklärung oder Sorgerechtsbeschluss
    • wenn sorgeberechtigte Elternteile, die zusammenleben, den Antrag nicht gemeinsam stellen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils, soweit dieser nicht aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Einverständniserklärung abzugeben
    • ggf. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Elternteils
    • wenn sorgeberechtigte Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen, soweit davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist
    • bei einer oder einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht
    • ggf. zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
    • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
    • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund
  • Welche Gebühren fallen an?

    13,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Kinderreisepass für Kinder bis 12 Jahre

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert und aktualisiert werden (z.B. neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe).

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.