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Gewerbezentralregisterauskunft

Im Gewerbezentralregister sind gewerbliche Bußgeldentscheidungen sowie die Versagung und der Widerruf von gewerblichen Erlaubnissen eingetragen. Auf Grund eines entsprechenden Antrages können Sie Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Der Antrag ist bei der Wohnbehörde zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter nach Bonn zum Zentralregister. Dort wird die Auskunft erstellt und dem Antragsteller oder unmittelbar der im Antrag angegebenen Behörde zugesandt.

 

Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung

 

Erforderliche Unterlagen/ Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass, Pass
  • Antrag

 

Gebühr: 13,00 €

 

Hinweise:

Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar zur Vorlage bei einer Behörde, bei der Sie einen Antrag auf Erteilung einer gewerblichen Erlaubnis erstellt haben, so geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde an. Der Gewerbezentralregisterauszug wird dann unmittelbar dorthin geschickt.

Grundsätzlich ist zur Antragstellung keine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können den Antrag auf dem Postweg zusenden. Fügen Sie jedoch unbedingt die Verwaltungsgebühr in bar und eine Kopie des Personalausweises bei, da ansonsten eine Bearbeitung nicht möglich ist.