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Regenwassernutzung

Regenwassernutzung auf Ihrem Grundstück/in Ihrem Haus bietet verschiedene Vorteile:

  • ökologisch: Genutztes Regenwasser – z. B. für die Garten- und Grünflächenbewässerung – versickert im Boden und wird damit direkt dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt. Gleichzeitig wird damit weniger Leitungswasser benötigt.
  • finanziell: Genutztes Regenwasser vermindert den Bedarf an Leitungswasser und senkt die Kosten dafür entsprechend. Gleichzeitig reduziert sich die Niederschlagswassergebühr, wenn das Behältervolumen zum Auffangen des Regenwassers mindestens 1 m³ bzw. 1.000 l beträgt, weil weniger Niederschlag in die öffentliche Kanalisation gelangt. In welchem Maße sich die Niederschlagswassergebühr vermindert, hängt noch von weiteren Faktoren ab. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Dem gegenüber sind die Kosten zu stellen, die mit den jeweiligen Maßnahmen (z. B. Einbau einer Regenwasser-Nutzungsanlage, Aufstellen von Regenwassertonnen etc.) verbunden sind.
Der Bau von Regenwassernutzungsanlagen muss angezeigt werden (d. h. es muss mitgeteilt werden, dass die Anlage läuft bzw. in Betrieb geht – es ist keine Genehmigung erforderlich.) Anzeige ist notwendig bei 1. wegen der Änderung der Berechnung der Niederschlagswassergebühr und bei 2. auf der Grundlage des § 13 Abs. 3 Trinkwasserverordnung:


1.  Gemeindewerke Niedernhausen
     Wilrijkplatz
     65527 Niedernhausen
     Telefon-Nr. (0 61 27) 903 - 143


2.  Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises
     Heimbacher Str. 7
     65307 Bad Schwalbach
     Telefon-Nr. (0 61 24) 510 - 615 oder - 350


 

Nähere Informationen zur Regenwassernutzung allgemein sind bei der Stabsstelle Umwelt/Energie erhältlich.


 

 

Stand: 21.09.10