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Flächenentsiegelung
Die Entsiegelung von Flächen auf Ihrem Grundstück bietet verschiedene Vorteile: Bitte beachten Sie, dass der maßgebende Faktor der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist. Nur versiegelte Flächen, die zur Kanalisation hin entwässern, werden bei der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Wenn Niederschlag von versiegelten Flächen abfließt und dann seitlich im Boden versickert, finden diese Flächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr keine Berücksichtigung. Wenn Sie beabsichtigen, auf Ihrem Grundstück Flächen zu entsiegeln, berücksichtigen Sie bitte, dass in Niedernhausen in der Regel Böden anstehen, die den Niederschlag nur langsam versickern lassen. Dies muss bei der Größe von Versickerungsmulden u. ä. berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, vorab die Versickerungsfähigkeit des Bodens in einem entsprechenden Versuch zu prüfen. Stand: 21.09.10
Nähere Informationen zur Flächenentsiegelung und Regenwasserversickerung sind bei der Stabsstelle Umwelt/Energie erhältlich.
