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Abwassergebühren

Im Jahr 2005 wurde die Berechnung der Abwassergebühren infolge der Einführung der Niederschlagswassergebühr komplett umgestellt.

Die Abwassergebühr setzt sich jetzt aus

  • der Schmutzwassergebühr (berechnet nach dem Trinkwasserverbrauch) und
  • der Niederschlagswassergebühr (berechnet nach der versiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlag in die öffentliche Kanalisation gelangt)
    zusammen.

Diese Gebühren-Berechnungsgrundlage ist wesentlich gerechter als der bis 2004 angewandte Frischwasser-Maßstab. Nähere Informationen zu der neuen Berechnungsmethode finden sie > hier.

Die versiegelte Fläche wurde in Niedernhausen auf allen Grundstücken im Jahr 2004 per Luftbild aufgenommen und als Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abgestimmt.
Wenn Sie jetzt auf Ihrem Grundstück Veränderungen vornehmen, die die versiegelte Grundstücksfläche verändern (z. B. Flächenent- oder -versiegelung, Regenwassernutzung), ändert sich auch die Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr und damit für die gesamte Abwassergebühr. In diesem Fall teilen Sie bitte die Änderungen der Verwaltung mit:
Telefon-Nr.  (0 61 27) 903 - 143/ -142/ -144

 

Informationen zu den aktuellen Abwassergebühren finden Sie in dieser Datei.