Inhalt:
Ortsbeiräte
Die Hessische Gemeindeordnung gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Ortsbezirke zu bilden und für jeden Ortsbezirk einen Ortsbeirat einzurichten. Die Niedernhausener Gemeindevertretung hat in der Hauptsatzung festgelegt, dass für jeden Ortsteil ein Ortsbezirk gebildet und ein Ortbeirat eingerichtet wird. Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden gleichzeitig mit der Gemeindevertretung bei der Kommunalwahl gewählt und zwar auf die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung, also auf 5 Jahre.
Die Mitgliederstärke der Ortsbeiräte ergibt sich ebenfalls aus der Hauptsatzung und sieht in Niedernhausen wie folgt aus:
Niedernhausen 9 Mitglieder
Königshofen 7 Mitglieder
Niederseelbach 7 Mitglieder
Engenhahn 7 Mitglieder
Oberjosbach 7 Mitglieder
Oberseelbach 5 Mitglieder
Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Bezeichnung Ortsvorsteher trägt. Selbstverständlich sind auch die Ortsbeiratsmitglieder ehrenamtlich tätig.
Der Ortsbeirat vertritt die Interessen seines Ortsteils gegenüber den anderen Gremien der Gemeinde und hat nach der Hessischen Gemeindeordnung ein Anhörungsrecht sowie ein Vorschlagsrecht. So ist er zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplanes. In allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen, hat er ein Vorschlagsrecht. Aber er hat auch die Pflicht, zu Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Sitzungstermine:
- Niedernhausen: 21.01., 04.03., 29.04., 10.06., 02.09., 21.10., 25.11., 20.01.11
- Königshofen: 21.01., 04.03., 29.04., 10.06., 02.09., 21.10., 25.11., 20.01.11
- Niederseelbach: 21.01., 04.03., 29.04., 10.06., 28.08.(Ortsbegehung), 02.09., 21.10., 25.11. 20.01.11
- Engenhahn : 19.01., 03.03., 29.04., 10.06., 02.09., 06.10., 25.11., 20.01.11
- Oberjosbach : 25.02., 21.04., 02.06., 25.08., 13.10., 17.11.,
- Oberseelbach : 21.01., 03.03., 28.04., 09.06., 01.09., 20.10., 24.11., 19.01.11
