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Ausländerbeirat
Die gesetzliche Grundlage für die Bildung eines Ausländerbeirates in einer Gemeinde hat die Hessische Gemeindeordnung 1993 geschaffen. Danach ist in Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Nähere Bestimmungen enthält wiederum die Hauptsatzung. In Niedernhausen besteht der Ausländerbeirat aus 9 Mitgliedern. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden nicht wie die Ortsbeiräte gleichzeitig bei der Kommunalwahl gewählt, sondern die Ausländerbeiratswahl ist eine gesonderte Wahl und die Wahlzeit kann sich mit der Dauer der Legislaturperiode der Gemeindevertretung überschneiden.
Aufgabe eines Ausländerbeirates ist es, die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde zu vertreten, die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu beraten und Vorschläge zu unterbreiten, die die ausländischen Einwohner betreffen. Die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand können, die Fachausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
Sitzungstermine finden statt am:
10.01.08
19.02.08
15.04.08
27.05.08
26.08.08
14.10.08
18.11.08
20.01.09
Sprechzeiten:
Jeden 1. und 3. Mittwoch monatlich von 17.30 - 18.30 Uhr im Rathaus Niedernhausen, Zimmer 119, I. Stock
