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Gemeinschaftshäuser und Hallen

Die Gemeinde Niedernhausen verfügt über 6 gemeindeeigene Hallen und Gemeinschaftshäuser in den Ortsteilen Niedernhausen, Königshofen, Niederseelbach, Oberjosbach, Engenhahn und Oberseelbach.

 

Für Informationen und Benutzung von Räumlichkeiten und Hallen wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (06127) 903-134 bzw. Telefaxnummer (06127) 903-234 oder besuchen Sie uns zu den Öffnungszeiten im Zimmer 015 im Erdgeschoss des Rathauses. 

 

Gerne können Sie uns Ihre Anfrage auch per Mail senden.

 

 

 

Viele der Räumlichkeiten verschaffen Ihnen durch zahlreiche variable Gestaltungsmöglichkeiten die notwendige räumliche Flexibilität, um Ihre Idee einer Veranstaltung entsprechend umzusetzen. Die technische Ausstattung der Räume und fachliche Kompetenzen der Mitarbeiter sorgen für den guten Erfolg Ihrer Veranstaltung.

 

 

 

Sonstige Informationen:

 

Reservierungsformular

Benutzungs- und Mietordnung Hallen Allgemein

Haus- und Hallenordnung Gemeinde Niedernhausen