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Gemeindewerke

Die Gemeindewerke Niedernhausen wurden zum 01.01.1994 gegründet und werden in der Rechtsform eines Eigenbetriebs geführt.
Die Gemeindewerke gliedern sich in die Teilbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und haben die Aufgabe die stetige Versorgung mit Trinkwasser im Gemeindegebiet und für öffentliche Zwecke sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer, bis zur Übernahme durch die zuständigen Abwasserverbände, sicherzustellen.
Die dabei geltenden strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Technik und Hygiene, sind zwingend zu beachten.
Die Organisationsform des Eigenbetriebs ermöglicht eine wirtschaftliche Führung des Betriebs unter Berücksichtigung kaufmännischer Grundsätze und den Vorgaben im Hessischen Eigenbetriebsgesetz. Die Gemeindewerke sind jedoch keine eigenständige Körperschaft.

Die Zuständigkeit für wichtige Angelegenheiten und grundsätzliche Entscheidungen liegt bei der Gemeindevertretung. Dies gilt insbesondere für die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und für die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren.

 

Organisation

 

Fachorgan der Gemeindewerke ist die Betriebskommission, die sich aus Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands, des Personalrats und einer wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Person zusammensetzt und nichtöffentlich tagt.
Aufgaben der Betriebskommission sind die Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und die Überwachung der Betriebsleitung. Vorsitzender der Betriebskommission ist Bürgermeister Günter F. Döring.

Zum Betriebsleiter der Gemeindewerke ist der Fachbereichsleiter für Verwaltungssteuerung und Finanzmanagement, Herr Verwaltungsoberrat Stefan Frank, bestellt. Für die technische Leitung zeichnet Herr Dipl.-Ingenieur (FH) Udo Gigerich verantwortlich.

Der Eigenbetrieb führt seine Finanzwirtschaft nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung, die von der Haushaltsführung der Gemeinde abgetrennt ist, so dass Abschlüsse für jeden Teilbetrieb möglich sind.
Grundlage hierfür sind die jährlichen Wirtschaftspläne (bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, Finanzplan, Stellenplan und Investitionsprogramm).

Der Wirtschaftsplan 2010 der Gemeindewerke umfasst im Erfolgsplan für den Teilbetrieb Abwasserbeseitigung ein Volumen von rd. 2,8 Mio. EUR und für den Teilbetrieb Wasserversorgung rd. 1,9 Mio. EUR.

Hinzu kommen im Vermögensplan -hier werden die geplanten Investitionen und Kredittilgungen ausgewiesen- für den Teilbetrieb Abwasserbeseitigung rd. 1,0 Mio. EUR und für die Wasserversorgung rd. 0,4 Mio. EUR.

Für die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs sind insbesondere die Vorgaben des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes sowie die einschlägigen steuer- und handelsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.


Finanziert wird der Eigenbetrieb von den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern.

Es gilt der Grundsatz der Gemeinde und die Vorgabe der Aufsichtsbehörde kostendeckend zu arbeiten und keine allgemeinen Steuermittel zum Verlustausgleich bei den Gemeindewerken einzusetzen.

 

Wasserversorgung

 

Die Gemeindewerke Niedernhausen beziehen ihr Trinkwasser aus Eigenförderung in den Brunnen im Ortsteil Oberjosbach und durch Bezug vom Wasserbeschaffungsverband Niedernhausen-Naurod, mit dem eine sehr enge wirtschaftliche und technische Beziehung besteht.

Die Gemeindewerke sorgen dafür, dass in allen Ortsteilen von Niedernhausen hervorragendes Trinkwasser mit einem Weichheitsgrad von „1“ den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden kann.

Dazu haben die Gemeindewerke 8 Wasserbehälter in Betrieb.

Das gesamte Rohrleitungsnetz der Gemeindewerke umfasst ca. 98 Kilometer.

Die Gemeindewerke sind zuständig für die Wasserleitung bis einschließlich der Hauswasseranschlussleitungen bis zur Wasseruhr der Anschlussnehmerin oder AnschlussnehmerGW Wasser 1.gifs. Modernste Technik kommt zum Einsatz.

Das hervorragende Trinkwasser, Lebensmittel Nr. 1, das die Gemeindewerke anbieten, wird ständig auf seine Qualität hin durch ein entsprechendes Fachunternehmen überprüft. So können die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass nur gutes Trinkwasser aus dem Wasserhahn kommt.

Das Trinkwasser in Niedernhausen ist grundsätzlich nicht gechlort. Nur aus betriebsbedingten Gründen kann es zu einer geringfügigen Chlorung kommen, die natürlich mit dem Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises abgestimmt ist.

Bei den Gemeindewerken Niedernhausen sind insgesamt 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (3,5 Stellen) im technischen Bereich beschäftigt.

Die Wassermeister sind in einem Gebäude auf dem Gelände des Gemeindebauhofs Niedernhausen in der Straße „Zum Hammergrund 7“ untergebracht und sind dort unter der Tel.-Nr. 06127/903-171 tagsüber erreichbar.

Für Notfälle steht ein Notdienst nach Dienstschluss zur Verfügung, der unter der Tel.-Nr. 06127/903-112 erreichbar ist.

Die Einzelheiten zum Betrieb der Wasserversorgung in Niedernhausen sowie die Rechte und Pflichten von Gemeinde und Anschlussnehmern sind in der Wasserversorgungssatzung (WVS), die unter „Gremien/Satzungen, Richtlinien“ abgerufen werden kann, geregelt.
Der Wasserpreis beträgt 2,54 EUR/m³ zzgl. Zählermiete (abhängig von der Größe des Wasserzählers) und 7 % Mehrwertsteuer ab 01.01.2010.

 

Sie finden hier die Bedingungen zur Herstellung des Wasserhausanschlusses.

 

Abwasserbeseitigung

Die Details zur Abwasserbeseitigung sind in der Entwässerungssatzung EWS) geregelt, die entsprechend der Wasserversorgungssatzung aufgerufen werden kann.
Die Gemeindewerke unterhalten ein umfangreiches Rohrnetz von ca. 95 Kilometer Länge mit zahlreichen Regenrückhaltebecken, um sowohl das Regenwasser als auch das Schmutzwasser oder Oberflächenwasser den Kläranlagen der Abwasserverbände Main-Taunus und Obere Aar zuzuführen.
Die Gemeindewerke sind für die Unterhaltung des gesamten Kanalnetzes zuständig.

Auch dieser Betriebszweig ist im Betriebsgebäude auf dem gemeindlichen Bauhofgelände, Im Hammergrund 7 (zusammen mit dem WBV Niedernhausen/Naurod und der Wasserversorgung) untergebracht und kann – ebenfalls über die Notrufnummer 06127/903-112 – außerhalb der normalen Dienstzeiten erreicht werden.

Bei den von den Gebührenpflichtigen zu zahlenden Abwassergebühren ist zu unterscheiden in die „Schmutzwassergebühr“ auf Basis des Frischwasserverbrauchs und die „Niederschlags-wassergebühr“ auf der Grundlage der versiegelten Fläche.


Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,60 EUR/m³ Wasserbezug und die Niederschlagswassergebühr ist auf 0,84 EUR/m² versiegelter Fläche festgesetzt; beide Gebührensätze gelten ab 01.01.2010.


Für Fragen rund um das Thema „Wasser- und Abwassergebühren“ stehen Ihnen die Beschäftigten des Fachbereichs Finanzmanagement (Tel. 06127/903-142 u. 143) gerne zur Verfügung.

Die Gegw abwasser.gifmeindewerke sind sehr umweltfreundlich orientiert: Alle Dienstfahrzeuge fahren mit Erdgas.