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Einführung der Niederschlagswasssergebühr in Niedernhausen

Wie werden die Abwassergebühren in Niedernhausen bisher berechnet?

Bisher werden Ihnen die Abwassergebühren nach dem Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies heißt: Sie zahlen grundsätzlich Abwassergebühren für die gleiche Menge an Abwasser, die Sie als Trinkwasser bezogen haben. Wenn Sie z. B. 100 Kubikmeter Trinkwasser verbraucht haben, zahlen Sie auch Gebühren für 100 Kubikmeter Abwasser.
Dahinter steht die Annahme, dass das verbrauchte Trinkwasser in gleicher Menge auch wieder über die öffentliche Kanalisation abgeführt wird. Rechtsgrundlage ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde.


Wo ist dabei das Problem?

Die Annahme:
Trinkwasserverbrauch = Abwasseranfall
ist nur eingeschränkt richtig. Abwasser ist:

Schmutzwasser (gebrauchtes Trinkwasser);
Niederschlagswasser (von bebauten und versiegelten Flächen abfließendes Wasser);
sonstiges Wasser, das in die Kanalisation gelangt.

Zum Abwasser zählt also auch Niederschlagswasser, das von versiegelten Flächen (Dächer, Wasser undurchlässige Hofflächen etc.) in die öffentliche Kanalisation fließt. Gleichzeitig wird nicht das gesamte Trinkwasser automatisch Abwasser – z. B. beim Rasensprengen mit Trinkwasser versickert es im Boden.

Die bisherige Art der Gebührenberechnung ist also problematisch, weil sie die tatsächlichen Abwassermengen nicht richtig erfasst. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit besteht hier also Änderungsbedarf. Dies sieht auch die Rechtsprechung so.


Wie wird dieses Problem gelöst?

Das Niederschlagswasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, ist der wichtigste Kostenfaktor. Er wurde bisher nicht mengenmäßig erfasst und kostenmäßig umgelegt. Deshalb wird ab 1.1.2005 eine sogenannte Niederschlagswassergebühr eingeführt – die Gebührenermittlung wird gerechter.


Hierzu zwei gegensätzliche Beispiele:

Ein Einzelhandelsbetrieb mit geringem Wasserverbrauch, aber großen versiegelten Parkflächen zahlte bisher nur eine geringe Abwassergebühr, weil der Trinkwasserverbrauch gering war. Tatsächlich war die Abwassermenge aber aufgrund des Abflusses von den Parkflächen sehr groß.

Eine große Wohnanlage mit 100 Wohneinheiten verbraucht vergleichsweise viel Wasser, hat aber im Verhältnis z. B. zu Einzelhaus-Bebauung wesentlich weniger Dach- und versiegelte Hofflächen. Dennoch zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund des hohen Trinkwasserverbrauchs auch hohe Abwassergebühren.
 
Was können Sie jetzt schon tun, um Gebühren sparen?

Verringern Sie den Abflussmenge in die Kanalisation, indem Sie versiegelte Flächen:

  • ganz entsiegeln
  • verkleinern oder
  • die Wasserdurchlässigkeit erhöhen.

Hierfür gibt es viele Möglichkeiten:

  1. komplette Entsiegelung (z. B. Rasen anlegen)
  2. Wasser durchlässige Befestigung (z. B. Rasengittersteine, „Öko-Pflaster“ etc. mit vermindertem Gebührensatz)
  3. Abkopplung versiegelter Flächen von der Kanalisation (z. B. Sammlung des Abflusses und Versickerung auf dem Grundstück)
  4. Sammlung und Nutzung des Regenwassers von Dachflächen auf dem Grundstück (verminderter Gebührensatz)
  5. Dachbegrünung (verminderter Gebührensatz)

Info-Material zur Flächenentsiegelung, Regenwasser-Nutzung und zum Wassersparen allgemein erhalten Sie bei:
Herrn Martin Stappel 

(0 61 27) 903-129
e-Mail:
martin.stappel@niedernhausen.de

 

Als Ansprechpersonen für die Niederschlagswassergebühr stehen zur Verfügung:


Wie sind Sie als Grundstückseigentümer/in betroffen?

Ihre Gesamtgebühren für die Abwasserentsorgung können sich ab 1.1.2005 ändern:

Für ein durchschnittlich versiegeltes Grundstück wird die Gebühr in etwa gleich bleiben.
Wenn jedoch große versiegelte Flächen ihres Grundstücks in die Kanalisation entwässern, wird sich die Abwassergebühr für Sie voraussichtlich erhöhen.
Bei sehr wenig versiegelten Flächen ist eine Minderung zu erwarten.


Beachten Sie, dass alle Maßnahmen, die die Abflussmenge in die Kanalisation erhöhen, auch Ihre Abwassergebühren durch eine höhere Niederschlagswassergebühr steigen lassen, wie z. B.:

  • Bau einer Gartenhütte oder eines Carports
  • Anlage von versiegelten Flächen
  • Gebäudeerweiterungen

Dies gilt nur, wenn das Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.


Fazit:

  1. Mit der Niederschlagswasser-Gebühr wird die Abwassergebühr wesentlich gerechter gestaltet.
  2. Voraussetzung ist, dass alle versiegelten Flächen bekannt sind, die in die Kanalisation entwässern.
  3. Die Erfassung der versiegelten Flächen auf allen an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücken in Niedernhausen wird durchgeführt. Die Niederschlagswassergebühr wird zum 1.1.2005 eingeführt werden.
  4. Die Abwassergebühr setzt sich dann aus zwei Bestandteilen zusammen:
    die Gebühr für das verbrauchte Trinkwasser („Schmutzwasser“), die niedriger liegen wird als die bisherige Abwassergebühr
    die Gebühr für das Niederschlagswasser, die nun neu hinzukommt und von der versiegelten Fläche bzw. der eingeleiteten Wassermenge abhängt.