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Ortsgericht

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Ortsgerichtes im Bundesland Hessen ist das Ortsgerichtsgesetz OGG. Dieses wurde im Jahr 1980 vom Hess. Landtag beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 2.4.1980 S. 114/80 veröffentlicht.
Die Ortsgerichtsvorsteherin/der-vorsteher beglaubigt Unterschriften und Abschriften/Kopien sowie die Sterbefallanzeigen an das zuständige Amtsgericht. Weiterhin ist der Ortsgerichts-
vorsteherin/ dem –vorsteher dies Aufgabe übertragen, Ersuchen der ordentlichen Gerichtsbar-
keit zu erledigen. So sind auf Anforderung hin Auskünfte über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse von Personen aus dem Ortsgerichtsbezirk zu erteilen.

Vom Ortsgericht wird erwartet, dass die Arbeiten unverzüglich erledigt werden, innerhalb und ggfs. außerhalb der Geschäftszeiten (s. nachfolgend).

Nachlasssicherungen, die von der Natur der Sache her an keine Geschäftszeiten gebunden  sind, müssen evtl. kurzfristig zu oft „unbequemen“ Tages- oder Nachtzeiten und Umständen
erledigt werden.  Bei einer Nachlasssicherung sichert das Ortsgericht an Stelle des Bürgers seine Rechtsposition als Erbe. Dies ist eine Maßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Nachlassabteilung des  Amtsgerichtes.

Eine  weitere Aufgabe der Ortsgerichte, die vom Bürger auch öfters beantragt wird, ist die Wertschätzung. Dabei beschränkt sich die Schätzung des Wertes nicht  bloß auf Grundstücke. Vielmehr umfasst die Wertschätzung den wert von Nutzungen, Rechten und Früchten an einem Grundstück. Regelfall ist die Schätzung von Grundstück und Gebäude.

Termine bitte nur nach vorheriger Absprache

 

                                                                                                          

 

Ortsgericht I

(Niedernhausen und Königshofen

Vorsteher:
Herr Michael Rodschinka         

Im Alten Rod 2
Sprechstunde: 1. und 3. Donnerstag

von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und nach Absprache
Tel. 78217  Dienstl. 0611/3531404

Vertreter:                               

Herr Karl- Jürgen Kappe
Kreuzweg 13
Tel.: 5491

Ortsgericht II

(Oberjosbach)

Herr Winfried Kilb               Vertreter: Herr Podmelle
Fasanenweg 6                    Weidenstr. 5 A
Tel.: 2817                          Tel.:8113 

                               

Ortsgericht III 

(Niederseelbach)

(Engenhahn)

(Oberseelbach)

 

 

Vorsteher:
Herr Hans- Jürgen Ohlemacher     

Hohe Kanzel Str. 12 Tel. 2864

Vertreter: Herr Werner Obenland  

Gartenfeldstr. 12                                   
Tel.: 06128/72980


  
 

Weitere Informationen rund um das Ortsgericht sowie das Amtsgericht Idstein finden Sie unter http://www.ag-idstein.justiz.hessen.de.