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Personalausweis

Nach dem Gesetz über Personalausweise sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Der erste Personalausweis kann ab dem 12. Lebensjahr gebührenfrei beantragt werden. Bis zum 16. Lebensjahr jedoch nur mit Einverständnis beider Elternteile. Der Personalausweis wird auf 10 Jahre ausgestellt, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres auf 6 Jahre.

 

Wo beantrage ich den Personalausweis?

  • zwingende persönliche Antragstellung/Vorsprache beim Einwohnermelde- und Passamt

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung vorlegen?

  • ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme)
  • den bisherigen Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass 
  • ggf. Vorsprache der/des Sorgeberechtigten, falls die Beantragung des Dokumentes bereits vor der Dreimonatsfrist erforderlich wird. In der Dreimonatsfrist ist die Beantragung ohne das Einverständnis der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten möglich.

 

Was kostet ein Personalausweis?
Der erste Personalausweis ist bei der Beantragung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gebührenfrei, es sei denn der Personalausweis wird vor der Dreimonatsfrist beantragt, dann ist eine Gebühr in Höhe von 13 EUR zu entrichten.

 

Im Rahmen der üblichen Antragstellung (bisheriger Personalausweis ist abgelaufen) beträgt die Gebühr 8,00 EUR. Da jede Bürgerin und jeder Bürger stets im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein muss, ist bei Verstoß hiergegen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu rechnen.

Bei Verlust eines Personalausweises kostet ein neuer Personalausweis 13,00 EUR.

Bei Namensänderung oder auch Eheschließung kostet der Personalausweis 11,00 EUR.