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Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis und wir bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass gar nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich daher bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Alle Kinder (Kleinkinder und teilweise auch Säuglinge) benötigen bei einem Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.
Ist eine persönliche Vorsprache der Elternteile nicht möglich, muß eine schriftliche von einer Behörde bestätigte Einverständniserklärung vorgelegt werden, eine bloße Vollmacht reicht nicht aus.
Wer ist antragsberechtigt?
- der gesetzliche Vertreter
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
- ein aktuelles Passfoto das den neuen Fotorichtlinien entspricht
- eine Geburtsurkunde sofern das Kind nicht im hiesigen Melderegister eingetragen ist
- die Zustimmungserklärung der/des Personensorgeberechtigten zusammen mit dessen Personalausweis oder Reisepass zur Kontrolle der Unterschriften
- ggf. einen Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts
- ein aktuelles Passfoto das den neuen Fotorichtlinien entspricht
Was kostet der Kinderreisepass?
Pro Kinderreisepass ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR fällig.
