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Winterdienst in Niedernhausen


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Die Gemeinde Niedernhausen informiert:
Niedernhausen - Der Winterdienst der Gemeinde Niedernhausen wird in der Wintersaison 2011/2012 optimiert ausgeführt und ist in drei Prioritätenstrecken eingeteilt:

Priorität I
Die Strecken, auf denen die Busse verkehren, werden von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geräumt.

Priorität II

Dies sind innerörtliche Haupt- und Verbindungsstraßen; sie werden von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geräumt.

Priorität III

Dies sind die Anliegerstraßen; sie werden von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geräumt.
Dies geschieht jedoch nur nach der Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Winterdienstes, d. h. die Räum- und Streuarbeiten können nur in dem Umfang vorgenommen werden, in dem
Fahrzeuge und Personal, je nach der Stärke der Schneefälle, zur Verfügung stehen.

Die Streu- und Räumpläne können im Internet unter www.niedernhausen.de sowie in den Aushangkästen für öffentliche Bekanntmachungen, welche in jedem Ortsteil angebracht sind, eingesehen werden.

PrioritätenPlan Niedernhausen/ KönigshofenPlan Niederseelbach/ OberseelbachPlan OberjosbachPlan Engenhahn

 

Um von Seiten der Gemeinde einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu gewährleisten, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen, sich für den Winter ordnungsgemäß auszurüsten.

Jeder ist auch selbst für seine eigene Sicherheit am Fortkommen und gefahrlosen Benutzen der Straßen und Gehwege verantwortlich.

So z. B. sollten Winterreifen rechtzeitig montiert und die Bürgerinnen und Bürger sollten für ihre Räumpflicht gerüstet sein. Zudem gibt es eine Winterreifenpflicht.
Es ist richtiger, sich an gegebene Witterungsverhältnisse anzupassen als umgekehrt.

Es kommt den Anliegern sehr zugute, wenn der Straßenraum bei Schneelage von parkenden Autos frei bleibt, damit die Räumfahrzeuge ungehindert ihre Arbeit verrichten können.
So sollten Fahrzeuge möglichst auf den dafür vorhandenen Abstellplätzen oder in den Garagen untergebracht bzw. die öffentlichen Parkplätze benutzt werden.
In „Problemstraßen“ werden künftig bei Bedarf Halteverbote eingerichtet oder eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.
Dies wird noch bekannt gegeben.



Schnee von Privatgrundstücken, Gehwegen und Grundstückseinfahrten darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden. Hier kann es zu gefährlichen Situationen für die Verkehrsteilnehmer kommen, zudem wird der Schnee durch das Räumfahrzeug wieder zurückgeschoben.
Daher sollte der Schnee dort aufgetürmt werden wo er keinen behindert und es möglich ist, z.B. im eigenen Vorgarten.
An den Ortseingängen wird bereits darauf hingewiesen, dass der Winterdienst in eingeschränkter Form durchgeführt wird.

Das Streuen mit Salz als Auftaumittel wird nur noch in Ausnahmefällen vorgenommen, nämlich dort, wo die Busse als öffentliche Verkehrsträger durchkommen müssen sowie an besonders gefährlichen Steilbereichen, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern.

Die schädliche Wirkung von Salz auf Umwelt und Autos ist bekannt. Den Anliegern ist es darum durch die Straßenreinigungssatzung ( siehe www.niedernhausen.de ) untersagt, im Rahmen ihrer Räumpflicht vor ihren Grundstücken Salz zu verwenden.
Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen ist bedeutsam, dass die Straßenreinigung auch auf den Abschnitten, die mit Splitt gestreut werden, von den jeweiligen Anliegern vorgenommen werden muss.
Die Landes- und Kreisstraßen werden durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Wiesbaden auch innerörtlich geräumt und gestreut, die Gemeinde wirkt hier nur im Bedarfsfall unterstützend.
Die Rufnummer für Angelegenheiten des gemeindeeigenen Winterdienstes ist 06127/903-164.