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Winterdienst in Niedernhausen
Der Winterdienst der Gemeinde Niedernhausen wird sehr gelobt und ist gut organisiert.
Der Winterdienst ist in drei Prioritäten eingeteilt:
Priorität I
Die Strecken, auf denen die Busse verkehren, werden von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geräumt.
Priorität II
Dies sind innerörtliche Haupt- und Verbindungsstraßen; sie werden von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr geräumt.
Priorität III
Dies sind die Anliegerstraßen; sie werden von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geräumt.
Dies geschieht jedoch nur nach der Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Winterdienstes, d. h. die Räum- und Streuarbeiten können nur in dem Umfang vorgenommen werden, in dem
Fahrzeuge und Personal, je nach der Stärke der Schneefälle, zur Verfügung stehen.
Nachstehend sind die Pläne mit Prioritäten für die einzelnen Ortsteile abgebildet.
Um von Seiten der Ausführenden des Winterdienstes einen guten und ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen, sich für den Winter ordnungsgemäß auszurüsten.
Jeder ist auch selbst für seine eigene Sicherheit am Fortkommen und gefahrlosen Benutzen der Straßen und Gehwege verantwortlich.
So z. B. sollten Winterreifen rechtzeitig montiert und die Anwohnerinnen und Anwohner für ihre Räumpflicht gerüstet sein. Es ist richtiger, sich an gegebenen Witterungsverhältnissen anzupassen als umgekehrt. Es kommt den Bewohnerinnen und Bewohnern sehr zugute, wenn der Straßenraum bei Schneelage von parkenden Autos frei bleibt, damit die Räumfahrzeuge ungehindert ihre Arbeit verrichten können. So sollten Fahrzeuge möglichst auf den dafür vorhandenen Abstellplätzen oder in den Garagen untergebracht bzw. die öffentlichen Parkplätze benutzt werden.
Bei starkem Schneefall oder Glatteis können wir nicht überall gleichzeitig sein. Wir arbeiten uns dann durch und auch länger.
An den Ortseingängen wird bereits darauf hingewiesen, dass der Winterdienst in eingeschränkter Form durchgeführt wird.
Das Streuen mit Salz als Auftaumittel wird nur noch in Ausnahmefällen vorgenommen, nämlich dort, wo die Busse als öffentliche Verkehrsträger durchkommen müssen sowie an besonders gefährlichen Steilbereichen, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern.
Die schädliche Wirkung von Salz auf Umwelt und Autos ist bekannt. Den Anliegern ist es darum durch Satzung untersagt, im Rahmen ihrer Räumpflicht vor ihren Grundstücken Salz zu verwenden.
Für Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen ist bedeutsam, dass die Straßenreinigung auch auf den Abschnitten, die mit Splitt gestreut werden, von den jeweiligen Anliegern vorgenommen werden muss.
Die Landes- und Kreisstraßen werden durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Wiesbaden auch innerorts geräumt und gestreut; die Gemeinde wirkt hier nur im Bedarfsfall unterstützend.
Der Winterdienst kostete den Bürgerinnen und Bürgern im letzten Jahr ca.168.000,00 €.
Wir wollen den Winterdienst auch weiterhin gut für Sie machen. Dabei müssen Sie aber auch helfen.
Die Rufnummer für Angelegenheiten des gemeindeeigenen Winterdienstes ist 06127/903-164.
